Metainformationen zur Seite
  •  

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

recht:finanzierungapps [2021/06/13 10:15] – angelegt adminrecht:finanzierungapps [2021/12/13 10:01] (aktuell) – [Über schuleigene Regelungen] admin
Zeile 47: Zeile 47:
 Schulen erheben ganz selbstverständlich Kosten von Schüler:innen, etwa Kopiergeld oder zum Bezug eines Jahrbuchs. Es ist zu prüfen, ob man innerhalb einer Schulgemeinschaft Wege finden kann, "Appbudgets" auf diesem Weg zu gegenzufinanzieren. Die darüber erworbenen Apps könnte man zentral über ein MDM ausspielen und hätte dann "nur" noch das Problem des datenschutzrechtlich nicht ganz einfachen Eingriffs der Schule auf ein privat finanziertes Gerät zu lösen.  Schulen erheben ganz selbstverständlich Kosten von Schüler:innen, etwa Kopiergeld oder zum Bezug eines Jahrbuchs. Es ist zu prüfen, ob man innerhalb einer Schulgemeinschaft Wege finden kann, "Appbudgets" auf diesem Weg zu gegenzufinanzieren. Die darüber erworbenen Apps könnte man zentral über ein MDM ausspielen und hätte dann "nur" noch das Problem des datenschutzrechtlich nicht ganz einfachen Eingriffs der Schule auf ein privat finanziertes Gerät zu lösen. 
  
-Zudem müsste man Eltern, die diesen Weg nicht mitgehen möchten, alternative Angebote machen (etwa: "Klassen ohne Tablets"). Sonst lässt sich die im Datenschutzrecht verankerte "Freiwilligkeit bei Nichterfordernis" nicht realisieren. +Zudem müsste man Eltern, die diesen Weg nicht mitgehen möchten, alternative Angebote machen (etwa: "Klassen ohne Tablets"). Sonst lässt sich die im Datenschutzrecht verankerte "Freiwilligkeit bei Nichterfordernis" nicht realisieren. 
 + 
 +[[anleitung:tabletschulestart|zurück zur Übersicht]]