Metainformationen zur Seite
  •  

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
datenschutz:leihgeraete [2021/10/11 09:42] admindatenschutz:leihgeraete [2021/10/14 08:14] (aktuell) – [Der sichere und einfache Weg] admin
Zeile 22: Zeile 22:
 <WRAP center round info 80%> <WRAP center round info 80%>
 === 3. Rechtliche Voraussetzungen === === 3. Rechtliche Voraussetzungen ===
-Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen, kann ein Bundesland den Einsatz von digitalen Geräten und Werkzeugen durch Gesetze oder juristische Normen regeln. In Niedersachsen ist das z.B. in Bezug auf iPads in Form [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulorganisation/mediennutzung/verarbeitung_personenbezogener_daten/verarbeitung-personenbezogener-daten-190597.html|eines Erlasses]] geschehen, der der lokale Speicherung und Verarbeitung dienstlicher Daten auf einem iPad (oder Android bzw. Chrome-OS-Gerät) untersagt. Denkbar sind aber natürlich auch Regelungen, die Bedingungen dafür setzen, wann etwas erlaubt ist.+Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen, kann ein Bundesland den Einsatz von digitalen Geräten und Werkzeugen durch Gesetze oder juristische Normen regeln. In Niedersachsen ist das z.B. in Bezug auf iPads in Form [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulorganisation/mediennutzung/verarbeitung_personenbezogener_daten/verarbeitung-personenbezogener-daten-190597.html|eines Erlasses]] geschehen, der die lokale Speicherung und Verarbeitung dienstlicher Daten auf einem iPad (oder Android bzw. Chrome-OS-Gerät) untersagt. Denkbar sind aber natürlich auch Regelungen, die Bedingungen dafür setzen, wann etwas erlaubt ist.
 </WRAP> </WRAP>
  
Zeile 31: Zeile 31:
   - Im gar so seltenen systemisch bedingten Zweifel rät man von einem Vorhaben ab.   - Im gar so seltenen systemisch bedingten Zweifel rät man von einem Vorhaben ab.
  
-Daher bleibt den Schulen und Schulträgern i.d.R. nur, sich auf technische und organisatorische Maßnahmen zu beschränken, weil es an konkreten Vorgaben fehlt. Ein Schulträger hat z.B. ein Interesse daran, für Datenschutzverstöße an Schulen nicht juristisch zu haftbar zu sein. Das lässt sich durch maximale Restriktionen vermeintlich am leichtesten umsetzen. Schulen und Lehrkräfte möchten das Gleiche erreichen und möglichst viel Verantwortung an den Schulträger abgeben.+Daher bleibt den Schulen und Schulträgern i.d.R. nur, sich auf technische und organisatorische Maßnahmen zu beschränken, weil es an konkreten rechtlichen Vorgaben fehlt. Ministerien und Schulbehörden verweisen oft darauf, dass ein solches Vorhaben durch die schnelle technische Entwicklung unmöglich ist. Das bedeutet jedoch, dass die Verantwortung dafür letztlich auf Schulebene verlagert wird.  
 + 
 +Ein Schulträger hat z.B. ein Interesse daran, für Datenschutzverstöße an Schulen nicht juristisch zu haftbar zu sein. Das lässt sich durch maximale Restriktionen vermeintlich am leichtesten umsetzen. Schulen und Lehrkräfte möchten das Gleiche erreichen und möglichst viel Verantwortung an den Schulträger abgeben
 + 
 +=== Der sichere und einfache Weg === 
 +Die Richtlinie sieht "in ihrem Geiste" keinerlei private Nutzung der Geräte vor. Die Einrichtung einer privaten Apple-ID stellt im Wesentlichen eine solche private Nutzung dar. Lehrkräfte können damit privat beschaffte Apps verwenden - auch solche ohne schulischen Bezug. Mit der Untersagung der privaten Apple-ID vermeidet man aufwändige Konflikte und Aushandlungsprozesse im Rahmen von organisatorischen Maßnahmen. Andererseits kann eine zu restriktive Handhabung auch dafür sorgen, dass diese Geräte bei Kolleg:innen nur schwer Akzeptanz finden.  
 + 
 +Die Verwendung von managed Apple-IDs ist nicht möglich, da diese keinerlei App-Einkäufe im App-Store zulassen. Die Anlage von schulischen "vollwertigen" Apple-IDs stellt eine Schule bei der Angabe von Zahlungsmethoden und einer ggf. unabgesprochenen Nutzung durch das Personal vor weitere Probleme.
  
 === Eine Lösung === === Eine Lösung ===
Zeile 41: Zeile 48:
 </WRAP> </WRAP>
  
-Letztendlich bedarf es einer personellen und fachlichen Stärkung der zuständigen Ministerien, damit diese in der gebotenen Zeit die notwendigen Erneuerungen der Vorgaben auf den Weg bringen können. +Letztendlich bedarf es einer personellen und fachlichen Stärkung der zuständigen Ministerien, damit diese in der gebotenen Zeit die notwendigen Erneuerungen der Vorgaben auf den Weg bringen können. Zusätzlich ist es die Aufgabe Politik, die den Rahmen für die Arbeit der Ministerien letztlich setzt, die entsprechenden Aufträge zu formulieren und den dazu notwendigen Stellenplan finanziell abzusegnen. 
 + 
 +Ironischerweise hat sich historisch Rechtssprechung auch immer auf Basis des gelebten Rechts gebildet. Bei der z.B. Einführung des elektrischen Stroms in Deutschland war nicht jedes zukünftige Risiko vorauszusehen. Erst durch Unfälle und Missgeschicke hat sich letztlich in Form der VDE eine "quasirechtliche" Grundlage gebildet, wie man mit Elektrizität in der Praxis umgehen muss. Ohne einen gewissen Mut und damit auch ein gewisses Risiko ist es m.E. sehr schwierig, zu geeigneten rechtlichen Vorgaben zu kommen
  
-Ironischerweise hat sich historisch Rechtssprechung auch immer auf Basis des gelebten Rechts gebildetBei der z.B. Einführung des elektrischen Stroms in Deutschland war nicht jedes Risiko vorauszusehen. Erst durch Unfälle und Missgeschicke hat sich letztlich in Form der VDE eine "quasirechtlicheGrundlage gebildet, wie man mit Elektrizität umgehen muss. Ohne einen gewissen Mut und damit auch ein gewisses Risiko ist es m.E. sehr schwierig, zu geeigneten rechtlichen Vorgaben zu kommen +Die Forderung, mit Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen erst nach Schaffung einer rechtlichen Grundlage dafür zu beginnen, erscheint vor diesem Hintergrund nicht realitätsnah bzwkann nicht den pädagogischen Spielraum eröffnen, der z.B. letztlich zu einer "digitalen Mündigkeitführt