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datenschutz:leihgeraete [2021/10/04 13:06] – [Eine Lösung] admin | datenschutz:leihgeraete [2021/10/14 08:14] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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==== Die Geschichte des Programmes ==== | ==== Die Geschichte des Programmes ==== | ||
- | Der Bund unterstützt durch ein Förderprogramm die Kommunen bei der Ausstattung mit Endgeräten. Er bedient sich dabei der Bund-Länder-Vereinbarung des Digitalpaktes, | + | Der Bund unterstützt durch ein Förderprogramm die Kommunen bei der Ausstattung mit Endgeräten. Er bedient sich dabei der Bund-Länder-Vereinbarung des Digitalpaktes, |
Die Kommunen springen hier ein, ohne dass es ihre Aufgabe wäre. Daher haben sie ein Interesse daran, die Geräte möglichst unaufwändig verwalten zu können. Immerhin sind es Geräte im Eigentum der jeweiligen Kommune. Den Ländern verschafft diese Lösung Zeit, eigene Beschaffungen für die Zukunft vorzubereiten. Entsprechend stark dürfte die Position der kommunalen Spitzenverbände in den jeweiligen Bundesländern gewesen sein. | Die Kommunen springen hier ein, ohne dass es ihre Aufgabe wäre. Daher haben sie ein Interesse daran, die Geräte möglichst unaufwändig verwalten zu können. Immerhin sind es Geräte im Eigentum der jeweiligen Kommune. Den Ländern verschafft diese Lösung Zeit, eigene Beschaffungen für die Zukunft vorzubereiten. Entsprechend stark dürfte die Position der kommunalen Spitzenverbände in den jeweiligen Bundesländern gewesen sein. | ||
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=== 1. Technische Maßnahmen === | === 1. Technische Maßnahmen === | ||
- | Unter diesen Maßnahmen leidet die gesamte " | + | Unter diesen Maßnahmen leidet die gesamte " |
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=== 3. Rechtliche Voraussetzungen === | === 3. Rechtliche Voraussetzungen === | ||
- | Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen, | + | Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen, |
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=== Das Problem === | === Das Problem === | ||
- | Die gesetzlichen Regelungen sind größtenteils noch nicht an eine veränderte digitale Schulwelt angepasst. Damit fehlt v.a. Schulbehörden eine verlässliche Grundlage, um konkrete Anfragen zu beantworten. Es liegt in der Natur des Rechts, dass man sich dann möglichst stark absichert. Dafür gibt es verschiedene Strategien: | + | Die gesetzlichen Regelungen sind größtenteils noch nicht an eine veränderte digitale Schulwelt angepasst. Damit fehlt v.a. Schulbehörden |
- Die wenigen vorhandenen rechtlichen Regelungen werden maximal eng interpretiert. | - Die wenigen vorhandenen rechtlichen Regelungen werden maximal eng interpretiert. | ||
- Auskünfte werden nicht in Schriftform gegeben. | - Auskünfte werden nicht in Schriftform gegeben. | ||
- | - Im Zweifel rät man von einem Vorhaben | + | - Im gar so seltenen systemisch bedingten |
- | Daher bleibt den Schulen und Schulträgern i.d.R. nur, sich auf technische und organisatorische Maßnahmen zu beschränken, | + | Daher bleibt den Schulen und Schulträgern i.d.R. nur, sich auf technische und organisatorische Maßnahmen zu beschränken, |
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+ | Ein Schulträger hat z.B. ein Interesse daran, für Datenschutzverstöße an Schulen nicht juristisch zu haftbar zu sein. Das lässt sich durch maximale Restriktionen vermeintlich am leichtesten umsetzen. Schulen und Lehrkräfte möchten das Gleiche erreichen und möglichst viel Verantwortung an den Schulträger abgeben. | ||
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+ | === Der sichere und einfache Weg === | ||
+ | Die Richtlinie sieht "in ihrem Geiste" | ||
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+ | Die Verwendung von managed Apple-IDs ist nicht möglich, da diese keinerlei App-Einkäufe im App-Store zulassen. Die Anlage von schulischen " | ||
=== Eine Lösung === | === Eine Lösung === | ||
- | Als Lösung kommt unseres Erachtens nur in Frage, sich die Verantwortung zu teilen. Das was ein Träger nicht an Restriktionen technisch umsetzen kann, muss auf Schulseite durch entsprechende organisatorische Maßnahmen ergänzt werden. | + | Als Lösung kommt unseres Erachtens nur in Frage, sich die Verantwortung zu teilen. Das was ein Träger nicht an Restriktionen technisch umsetzen kann, muss auf Schulseite durch entsprechende organisatorische Maßnahmen |
<WRAP center round important 80%> | <WRAP center round important 80%> | ||
=== Achtung! === | === Achtung! === | ||
- | Die " | + | Die " |
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+ | Letztendlich bedarf es einer personellen und fachlichen Stärkung der zuständigen Ministerien, | ||
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+ | Ironischerweise hat sich historisch Rechtssprechung auch immer auf Basis des gelebten Rechts gebildet. Bei der z.B. Einführung des elektrischen Stroms in Deutschland war nicht jedes zukünftige Risiko vorauszusehen. Erst durch Unfälle und Missgeschicke hat sich letztlich in Form der VDE eine " | ||
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+ | Die Forderung, mit Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen erst nach Schaffung einer rechtlichen Grundlage dafür zu beginnen, erscheint vor diesem Hintergrund nicht realitätsnah bzw. kann nicht den pädagogischen Spielraum eröffnen, der z.B. letztlich zu einer " | ||