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datenschutz:leihgeraete [2021/10/11 09:50] – [Eine Lösung] admindatenschutz:leihgeraete [2021/10/11 11:14] – [Was man tun muss, damit auf den Endgeräten möglichst viel möglich wird] admin
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 === 3. Rechtliche Voraussetzungen === === 3. Rechtliche Voraussetzungen ===
-Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen, kann ein Bundesland den Einsatz von digitalen Geräten und Werkzeugen durch Gesetze oder juristische Normen regeln. In Niedersachsen ist das z.B. in Bezug auf iPads in Form [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulorganisation/mediennutzung/verarbeitung_personenbezogener_daten/verarbeitung-personenbezogener-daten-190597.html|eines Erlasses]] geschehen, der der lokale Speicherung und Verarbeitung dienstlicher Daten auf einem iPad (oder Android bzw. Chrome-OS-Gerät) untersagt. Denkbar sind aber natürlich auch Regelungen, die Bedingungen dafür setzen, wann etwas erlaubt ist.+Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen, kann ein Bundesland den Einsatz von digitalen Geräten und Werkzeugen durch Gesetze oder juristische Normen regeln. In Niedersachsen ist das z.B. in Bezug auf iPads in Form [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulorganisation/mediennutzung/verarbeitung_personenbezogener_daten/verarbeitung-personenbezogener-daten-190597.html|eines Erlasses]] geschehen, der die lokale Speicherung und Verarbeitung dienstlicher Daten auf einem iPad (oder Android bzw. Chrome-OS-Gerät) untersagt. Denkbar sind aber natürlich auch Regelungen, die Bedingungen dafür setzen, wann etwas erlaubt ist.
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 Letztendlich bedarf es einer personellen und fachlichen Stärkung der zuständigen Ministerien, damit diese in der gebotenen Zeit die notwendigen Erneuerungen der Vorgaben auf den Weg bringen können. Zusätzlich ist es die Aufgabe Politik, die den Rahmen für die Arbeit der Ministerien letztlich setzt, die entsprechenden Aufträge zu formulieren und den dazu notwendigen Stellenplan finanziell abzusegnen. Letztendlich bedarf es einer personellen und fachlichen Stärkung der zuständigen Ministerien, damit diese in der gebotenen Zeit die notwendigen Erneuerungen der Vorgaben auf den Weg bringen können. Zusätzlich ist es die Aufgabe Politik, die den Rahmen für die Arbeit der Ministerien letztlich setzt, die entsprechenden Aufträge zu formulieren und den dazu notwendigen Stellenplan finanziell abzusegnen.
  
-Ironischerweise hat sich historisch Rechtssprechung auch immer auf Basis des gelebten Rechts gebildet. Bei der z.B. Einführung des elektrischen Stroms in Deutschland war nicht jedes Risiko vorauszusehen. Erst durch Unfälle und Missgeschicke hat sich letztlich in Form der VDE eine "quasirechtliche" Grundlage gebildet, wie man mit Elektrizität in der Praxis umgehen muss. Ohne einen gewissen Mut und damit auch ein gewisses Risiko ist es m.E. sehr schwierig, zu geeigneten rechtlichen Vorgaben zu kommen.  +Ironischerweise hat sich historisch Rechtssprechung auch immer auf Basis des gelebten Rechts gebildet. Bei der z.B. Einführung des elektrischen Stroms in Deutschland war nicht jedes zukünftige Risiko vorauszusehen. Erst durch Unfälle und Missgeschicke hat sich letztlich in Form der VDE eine "quasirechtliche" Grundlage gebildet, wie man mit Elektrizität in der Praxis umgehen muss. Ohne einen gewissen Mut und damit auch ein gewisses Risiko ist es m.E. sehr schwierig, zu geeigneten rechtlichen Vorgaben zu kommen.  
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 +Die Forderung, mit Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen erst nach Schaffung einer rechtlichen Grundlage dafür zu beginnen, erscheint vor diesem Hintergrund nicht realitätsnah bzw. kann nicht den pädagogischen Spielraum eröffnen, der z.B. letztlich zu einer "digitalen Mündigkeit" führt.