Metainformationen zur Seite
  •  

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
webtools:texte [2020/03/05 14:26] adminwebtools:texte [2020/07/12 12:45] (aktuell) admin
Zeile 3: Zeile 3:
 <WRAP center round important 60%> <WRAP center round important 60%>
 === Wichtig === === Wichtig ===
-Genau wie der Umgang mit Stift und Papier oder einem Pinsel gelernt sein will, gilt das auch für die Benutzung der folgenden Tools. Sie erklären sich vermeintlich selbst, aber in der täglichen Arbeit wird zunächst im übertragenen Sinne "die Tintenpatrone auslaufen" und das "Tuschwasser" umfallen. +Genau wie der Umgang mit Stift und Papier oder einem Pinsel gelernt sein will, gilt das auch für die Benutzung der folgenden Tools. Sie erklären sich vermeintlich selbst, aber in der täglichen Arbeit wird zunächst im übertragenen Sinne "die Tintenpatrone auslaufen" und "das Wasser zur Benutzung der Wasserfarben im Farbkasten" umfallen. 
 </WRAP> </WRAP>
  
Zeile 13: Zeile 13:
 ==== Office365 / GoogleDocs / PagesOnline - aktueller Stand in Niedersachsen ==== ==== Office365 / GoogleDocs / PagesOnline - aktueller Stand in Niedersachsen ====
  
-Die Rechtslage ist sehr gut in [[https://www.datenschutz-notizen.de/office-365-macht-schule-vorerst-nicht-0922948/|diesem Artikel]] dargestellt. Dieser bezieht sich explizit auf Microsoft, jedoch ist das Dilemma bei jeden US-amerikanischen Anbieter prinzipiell das gleiche: Solange Microsoft als US-amerikanisches Unternehmen verpflichtet ist, auch Daten von Kunden in anderen Ländern den Strafverfolgungsbehörden in den vereinigten Staaten zur Verfügung zu stellen, ist keine rechtskonforme Nutzung im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung möglich. +Die Rechtslage ist sehr gut in [[https://www.datenschutz-notizen.de/office-365-macht-schule-vorerst-nicht-0922948/|diesem Artikel]] dargestellt. Dieser bezieht sich explizit auf Microsoft, jedoch ist das Dilemma bei jeden US-amerikanischen Anbieter prinzipiell das gleiche: Solange Microsoft als US-amerikanisches Unternehmen verpflichtet ist, auch Daten von Kunden in anderen Ländern den Strafverfolgungsbehörden in den vereinigten Staaten zur Verfügung zu stellen, ist keine rechtskonforme Nutzung im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung möglich. Das Dilemma mit Bezug auf die Lage in einzelnen Bundesländern hat das Damian Duchamps dezidiert in [[https://damianduchamps.wordpress.com/2019/08/03/office-365-hbdi-die-dritte/|einem Blogeintrag]] zusammengetragen, der die hier skizzierte Einschätzung unterstützt.
  
 Daran ändert sich auch nichts durch den Aufbau von [[https://www.microsoft.com/de-de/cloud/deutsche-rechenzentren|Rechenzentren in Deutschland durch Microsoft]]. Daran ändert sich auch nichts durch den Aufbau von [[https://www.microsoft.com/de-de/cloud/deutsche-rechenzentren|Rechenzentren in Deutschland durch Microsoft]].
Zeile 22: Zeile 22:
  
 === Fazit === === Fazit ===
-  * eine rechtskonforme Nutzung (= in Einklang mit der DS-GVO) von Office365 an Schulen ist momentan nicht möglich +  * eine rechtskonforme Nutzung (= in Einklang mit der DS-GVO) von Office365 an Schulen in Niedersachsen ist momentan nicht möglich 
   * eine Lösung ist nur auf bundes- bzw. europäischer Ebene möglich oder indem US-amerikanische Anbieter gegen US-amerikanisches Recht verstoßen   * eine Lösung ist nur auf bundes- bzw. europäischer Ebene möglich oder indem US-amerikanische Anbieter gegen US-amerikanisches Recht verstoßen
   * eine anonymisierte Nutzung ist denkbar, jedoch technisch aufwändig und nur mit sehr hohem Datenschutzbewusstsein aller Beteiligten umzusetzen   * eine anonymisierte Nutzung ist denkbar, jedoch technisch aufwändig und nur mit sehr hohem Datenschutzbewusstsein aller Beteiligten umzusetzen
Zeile 32: Zeile 32:
   * im Kontext der beruflichen Bildung ist der Einsatz von Microsoftprodukten üblich und oft auch von außerschulischen Partnern explizit gefordert   * im Kontext der beruflichen Bildung ist der Einsatz von Microsoftprodukten üblich und oft auch von außerschulischen Partnern explizit gefordert
   * dienstliche Kommunikation läuft in Niedersachsen (MK, NLSchB) i.d.R. über Microsoft-Office-Formate   * dienstliche Kommunikation läuft in Niedersachsen (MK, NLSchB) i.d.R. über Microsoft-Office-Formate
 +  * Microsoft selbst klagt zunehmend gegen Auskunftsersuchen der US-Behörden mit Hinweis auf die unerfüllbare Rechtslage. Das Risiko eines tatsächlichen Datenabflusses auf diesen Weg schätze ich als gering ein. 
 +  * Die umfangreiche Sammlung und Auswertung von Telemetriedaten durch Microsoft ist ein seiner Bedeutung weiterhin unabschätzbares Feld. Dieses ließe sich ggf. durch gesetzgeberische Vorgaben lösen.