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Webtools für den Unterricht

Die Toolauswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:

  1. unkomplizierter Zugang ohne Login (Link - z.B. Weitergabe über QR-Codes)
  2. datenschutzkonforme Nutzung möglich
  3. kostenlose Nutzung möglich
  4. keine Werbung, keine „In-App-Käufe“

Hinweis:

Anonym ist eine Nutzung nur, wenn Sie Ihre Schülerinnen und Schüler explizit darauf hinweisen

  • sich keine Accounts mit E-Mailadresse anzulegen, auch wenn einige Angebote das ermöglichen
  • keine persönlichen Daten von sich selbst oder anderen in den Texten oder online erstellten Material zu verwenden

Office365 / GoogleDocs / PagesOnline - aktueller Stand in Niedersachsen

Die Rechtslage ist sehr gut in diesem Artikel dargestellt. Dieser bezieht sich explizit auf Microsoft, jedoch ist das Dilemma bei jeden US-amerikanischen Anbieter prinzipiell das gleiche: Solange Microsoft als US-amerikanisches Unternehmen verpflichtet ist, auch Daten von Kunden in anderen Ländern den Strafverfolgungsbehörden in den vereinigten Staaten zur Verfügung zu stellen, ist keine rechtskonforme Nutzung im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung möglich.

Daran ändert sich auch nichts durch den Aufbau von Rechenzentren in Deutschland durch Microsoft.

Die lokale Nutzung von Microsoftprodukten (on premise) wird seitens des Konzerns technisch immer weiter erschwert. Es ist nicht unmöglich, aber unglaublich aufwändig, auch lokale Installationen von Cloudfunktionen zu „befreien“.

Der Weg, das Problem durch Einwilligung der Betroffenen zu lösen, ist rechtlich auch nicht möglich, da bei der jetzigen Rechtslage ein Verstoß gegen die DS-GVO vorläge.

Fazit

  • eine rechtskonforme Nutzung (= in Einklang mit der DS-GVO) von Office365 an Schulen ist momentan nicht möglich
  • eine Lösung ist nur auf bundes- bzw. europäischer Ebene möglich oder indem US-amerikanische Anbieter gegen US-amerikanisches Recht verstoßen
  • eine anonymisierte Nutzung ist denkbar, jedoch technisch aufwändig und nur mit sehr hohem Datenschutzbewusstsein aller Beteiligten umzusetzen
  • rechtlich verantwortlich für alle an einer Schule ablaufenden Prozesse sind nach den Niedersächsischem Schulgesetz die Schulleiter*innen
  • Datenschutzverstöße werden ordnungs-, nicht strafrechtlich verfolgt. Das Landesinstitut für Datenschutz hat betont, dass Schulen vorerst bei Verstößen gegen die DS-GVO keine Bußgelder drohen.

Die Realität

  • im Kontext der beruflichen Bildung ist der Einsatz von Microsoftprodukten üblich und oft auch von außerschulischen Partnern explizit gefordert
  • dienstliche Kommunikation läuft in Niedersachsen (MK, NLSchB) i.d.R. über Microsoft-Office-Formate