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recht:dvkommentiert [2022/03/10 10:11] – [Die wichtigsten Inhalte dieser Dienstvereinbarung in allgemeinverständlicher Form] adminrecht:dvkommentiert [2022/03/10 16:59] (aktuell) – [Die wichtigsten Inhalte dieser Dienstvereinbarung in allgemeinverständlicher Form] admin
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   - Lehrkräften muss ein **freiwilliges Schulungsangebot** unterbreitet werden, damit die Regelungen dieser Dienstvereinbarung durch sie umgesetzt werden können.   - Lehrkräften muss ein **freiwilliges Schulungsangebot** unterbreitet werden, damit die Regelungen dieser Dienstvereinbarung durch sie umgesetzt werden können.
   - Lehrkräfte müssen darüber informiert werden, **welche Daten** von ihnen in der Schule zu welchem **Zweck** verarbeitet werden   - Lehrkräfte müssen darüber informiert werden, **welche Daten** von ihnen in der Schule zu welchem **Zweck** verarbeitet werden
-  - Personalräte als Vertretung der Lehrkräfte müssen **vor der Einführun**neues digitaler Verfahren umfassend informiert und beteiligt werden +  - Personalräte als Vertretung der Lehrkräfte müssen **vor der Einführung** neues digitaler Verfahren umfassend informiert und beteiligt werden 
  
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 Menschen, die nicht täglich mit juristischen Texten zu tun haben, steigen bei der Lektüre schnell aus. Ihnen wird dann oft erst in der Diskussion über die Dienstvereinbarung die Tragweite mancher Inhalte dar. Daher sollten wesentliche Inhalte hier kurz und knapp zusammengefasst werden. Das steigert die Chance, dass Diskussionen bereits im Vorwege in Gang kommen und auf der "entscheidenden Sitzung" fundiertere Abstimmungsergebnisse erstehen. Oft scheuen Schulen diese Art der Transparenz, weil Hemmnisse auf dem Entscheidungsweg befürchtet werden. Die Tatsächliche Arbeit entsteht aber meist im Nachsteuern hinterher. Ein Kollegium, was sich mit. und ernstgenommen fühlt, wird im Nachgang für weniger "Störungen" sorgen.   Menschen, die nicht täglich mit juristischen Texten zu tun haben, steigen bei der Lektüre schnell aus. Ihnen wird dann oft erst in der Diskussion über die Dienstvereinbarung die Tragweite mancher Inhalte dar. Daher sollten wesentliche Inhalte hier kurz und knapp zusammengefasst werden. Das steigert die Chance, dass Diskussionen bereits im Vorwege in Gang kommen und auf der "entscheidenden Sitzung" fundiertere Abstimmungsergebnisse erstehen. Oft scheuen Schulen diese Art der Transparenz, weil Hemmnisse auf dem Entscheidungsweg befürchtet werden. Die Tatsächliche Arbeit entsteht aber meist im Nachsteuern hinterher. Ein Kollegium, was sich mit. und ernstgenommen fühlt, wird im Nachgang für weniger "Störungen" sorgen.  
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 +=== Das gehört hier nicht hin, aber ... ===
 +Lehrkräfte müssen recht rechtlich zu jeder Zeit bewerten können, werden aber selbst vor Bewertung geschützt.
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 ==== §1 Ziel und Gegenstand der Vereinbarung ==== ==== §1 Ziel und Gegenstand der Vereinbarung ====
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 ==== §2 Geltungsbereich und Zuständigkeiten ==== ==== §2 Geltungsbereich und Zuständigkeiten ====
-(1) Diese Dienstvereinbarung gilt für alle an der <Musterschule> beschäftigten Lehrkräfte.\\ +(1) Diese Dienstvereinbarung gilt für alle an der <Musterschule> beschäftigten Lehrkräfte.\\ \\
 (2) Zuständig für die Mitbestimmung ist die Personalvertretung der <Musterschule>. (2) Zuständig für die Mitbestimmung ist die Personalvertretung der <Musterschule>.