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recht:dvkommentiert [2022/03/10 10:01] – [Die wichtigsten Inhalte dieser Dienstvereinbarung in allgemeinverständlicher Form] adminrecht:dvkommentiert [2022/03/10 16:59] (aktuell) – [Die wichtigsten Inhalte dieser Dienstvereinbarung in allgemeinverständlicher Form] admin
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 Pflichten der Lehrkräfte: Pflichten der Lehrkräfte:
-  - Lehrkräfte müssen ihre Geräte mindestens durch einen Passwortschutz sichern. +  - Lehrkräfte müssen ihre **Geräte** mindestens durch einen **Zugangsschutz** (Passwort, Codesperre, FaceID, Fingerabdruck) sichern. 
-  - Lehrkräfte müssen sorgsam mit den durch die Schule bzw. Träger bereitgestellten Geräten umgehen, so dass diese nicht in die Hände Unbefugter geraten können  +  - Lehrkräfte müssen **sorgsam** mit den durch die Schule bzw. Träger bereitgestellten Geräten **umgehen**, so dass diese **nicht** in die **Hände Unbefugter** geraten können  
-  - Lehrkräfte dürfen Ihre Passwörter und Zugangsdaten zu digitalen Systemen der Schule oder ihren Leihgeräten nicht an Schüler:innen weitergeben. +  - Lehrkräfte dürfen Ihre **Passwörter und Zugangsdaten** zu digitalen Systemen der Schule oder ihren Leihgeräten **nicht an Schüler:innen** weitergeben. 
-  - Lehrkräfte müssen jederzeit in der Lage sein, Schüler:innen zu bewerten. Sie müssen Maßnahmen treffen, um möglichen Datenverlust vorzubeugen. +  - Lehrkräfte müssen **jederzeit** in der Lage sein, **Schüler:innen zu bewerten**. Sie müssen Maßnahmen treffen, um möglichen **Datenverlust vorzubeugen**
-  - Lehrkräfte müssen Regelungen zum Urheberrecht beachten und umsetzen. +  - Lehrkräfte müssen Regelungen zum **Urheberrecht beachten** und umsetzen. 
-  - Lehrkräfte müssen Regelungen zum Datenschutz beachten und umsetzen, z.B. bei der Nutzung von Apps oder Programmen, die eine Synchronisierung über Clouddienste erlauben.+  - Lehrkräfte müssen Regelungen zum **Datenschutz beachten** und umsetzen, z.B. bei der Nutzung von Apps oder Programmen, die eine Synchronisierung über Clouddienste erlauben.
  
 Rechte der Lehrkräfte: Rechte der Lehrkräfte:
-  - Lehrkräfte dürfen nicht auf Basis von Daten in digitalen Angeboten durch die Schulleitung in ihrer Arbeit bewertet werden. +  - Lehrkräfte dürfen nicht auf **Basis von Daten** in digitalen Angeboten durch die Schulleitung **in ihrer Arbeit bewertet werden**
-  - Lehrkräfte haben ein Recht auf Ruhezeiten, in denen keine Reaktion auf dienstliche Anschreiben erwartet werden darf. +  - Lehrkräfte haben ein **Recht auf Ruhezeiten**, in denen keine Reaktion auf dienstliche Anschreiben erwartet werden darf. 
-  - Lehrkräften muss ein freiwilliges Schulungsangebot unterbreitet werden, damit die Regelungen dieser Dienstvereinbarung durch sie umgesetzt werden können.+  - Lehrkräften muss ein **freiwilliges Schulungsangebot** unterbreitet werden, damit die Regelungen dieser Dienstvereinbarung durch sie umgesetzt werden können. 
 +  - Lehrkräfte müssen darüber informiert werden, **welche Daten** von ihnen in der Schule zu welchem **Zweck** verarbeitet werden 
 +  - Personalräte als Vertretung der Lehrkräfte müssen **vor der Einführung** neues digitaler Verfahren umfassend informiert und beteiligt werden 
  
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 Menschen, die nicht täglich mit juristischen Texten zu tun haben, steigen bei der Lektüre schnell aus. Ihnen wird dann oft erst in der Diskussion über die Dienstvereinbarung die Tragweite mancher Inhalte dar. Daher sollten wesentliche Inhalte hier kurz und knapp zusammengefasst werden. Das steigert die Chance, dass Diskussionen bereits im Vorwege in Gang kommen und auf der "entscheidenden Sitzung" fundiertere Abstimmungsergebnisse erstehen. Oft scheuen Schulen diese Art der Transparenz, weil Hemmnisse auf dem Entscheidungsweg befürchtet werden. Die Tatsächliche Arbeit entsteht aber meist im Nachsteuern hinterher. Ein Kollegium, was sich mit. und ernstgenommen fühlt, wird im Nachgang für weniger "Störungen" sorgen.   Menschen, die nicht täglich mit juristischen Texten zu tun haben, steigen bei der Lektüre schnell aus. Ihnen wird dann oft erst in der Diskussion über die Dienstvereinbarung die Tragweite mancher Inhalte dar. Daher sollten wesentliche Inhalte hier kurz und knapp zusammengefasst werden. Das steigert die Chance, dass Diskussionen bereits im Vorwege in Gang kommen und auf der "entscheidenden Sitzung" fundiertere Abstimmungsergebnisse erstehen. Oft scheuen Schulen diese Art der Transparenz, weil Hemmnisse auf dem Entscheidungsweg befürchtet werden. Die Tatsächliche Arbeit entsteht aber meist im Nachsteuern hinterher. Ein Kollegium, was sich mit. und ernstgenommen fühlt, wird im Nachgang für weniger "Störungen" sorgen.  
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 +<WRAP center round tip 80%>
 +=== Das gehört hier nicht hin, aber ... ===
 +Lehrkräfte müssen recht rechtlich zu jeder Zeit bewerten können, werden aber selbst vor Bewertung geschützt.
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 ==== §1 Ziel und Gegenstand der Vereinbarung ==== ==== §1 Ziel und Gegenstand der Vereinbarung ====
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 ==== §2 Geltungsbereich und Zuständigkeiten ==== ==== §2 Geltungsbereich und Zuständigkeiten ====
-(1) Diese Dienstvereinbarung gilt für alle an der <Musterschule> beschäftigten Lehrkräfte.\\ +(1) Diese Dienstvereinbarung gilt für alle an der <Musterschule> beschäftigten Lehrkräfte.\\ \\
 (2) Zuständig für die Mitbestimmung ist die Personalvertretung der <Musterschule>. (2) Zuständig für die Mitbestimmung ist die Personalvertretung der <Musterschule>.