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Dienstvereinbarungen

Was ist das?

Eine Dienstvereinbarung regelt dem Umgang mit Kommunikationsplattformen, Leihgeräten, digitalen Tafelsystemen usw.. Dabei geht es um die Aspekte, die sich nicht technisch lösen lassen. Eine Dienstvereinbarung ist damit eine Maßnahme zum organisatorischen Datenschutz.

Beispiele

  1. Lehrer Lempel trägt nicht regelmäßig ins digitale Klassenbuch der Schule ein. Zudem fällt auf, dass er nie Hausaufgaben aufgibt. Die Schulleitung kontrolliert das digitale Klassenbuch regelmäßig und bestellt Herrn Lempel zum Gespräch.
  2. Lehrerin Annerose hat ihr Leihgerät in der Nordwestbahn liegen lassen. Es ist nicht durch ein Passwort geschützt und sämtliche Leistungsdaten aller Lerngruppen befinden sich nur auf diesem einen Gerät.
  3. Schulleiter Korbinian schreibt auch am Wochenende dienstliche E-Mails und erwarten auch sonntags eine Antwort.

… alle diese Probleme lassen sich nicht technisch lösen, sind aber durchaus relevant für die Zusammenarbeit an einer Schule.

Wer verhandelt eine Dienstvereinbarung?

Verantwortlich ist der Personalrat der Schule. Die Schulleitung ist verpflichtet, bei Maßnahmen, die die Arbeitsprozesse an einer Schule maßgeblich beeinflussen, die Zustimmung des Personalrats einzuholen. Der Personalrat schließt mit der Schulleitung eine Dienstvereinbarung stellvertretend für das gesamte Personal.

Was sind mögliche Probleme?

Perspektive Schulleitung

Eine Schulleitung möchte neue Verfahren wie z.B. ein digitales Klassenbuch möglichst reibungslos einführen. Jede Kommunikation mit anderen erfordert Ressourcen, die oft nicht in wünschenswertem Umfang vorhanden sind. Natürlich ist es verständlich, dass mühsame Verhandlungsprozesse dabei vermieden werden. Auf der anderen Seite sichert eine Dienstvereinbarung auch die Schulleitung gegenüber Fehlverhalten einzelner Kolleg:innen ab. Diese beiden Interessen müssen miteinander vereinbart werden.