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Was muss bei den Textbausteinen beachtet werden?

Die Medienberatung ist in engen Kontakt mit dem Kompetenzteam der Landesschulbehörde, welche Anträge der Träger bewilligt. Die Bewilligung und spätere abschließende Prüfung des Medienbildungskonzepts (MBK) wird voraussichtlich bestimmten Kriterien folgen.

Ziffer lt. Förderrichtlinie Abs.2 Ausstattungsplanung und Internetanbindung Pädagogischer Einsatz und Erwerb von Medienkompetenz Bedarfsgerechte Fortbildungsplanung
2.1 Das MBK enthält Aussagen zu Endgeräten die auf Netzwerk und Internet (LAN/WLAN) zurückgreifen sollen. Es wird auf die Herstellung des Mindeststandards gemäß Anlage zum Digitalpakt verwiesen. Das MBK enthält Aussagen dazu, dass die Kompetenzen des Orientierungsrahmens in den SAPs verbindlich sein sollen. Das MBK enthält Aussagen dazu, dass schulisches Personal vor Ort in die Wahrnehmung von 1st-Level-Support eingewiesen wird (z.B. systematische Störungsmeldung über ein Ticketsystem an den Träger)
2.2 Das MBK enthält Aussagen zu Endgeräten, die auf WLAN zurückgreifen. Es wird auf die Herstellung des Mindeststandards für WLAN-Komponenten gemäß Anlage zum Digitalpakt verwiesen. Dies wird ggf. ergänzt durch geeignete didaktisch-methodische Settings. Das MBK enthält Aussagen dazu, dass die Kompetenzen des Orientierungsrahmens in den schulinternen Arbeitsplänen (SAP) verbindlich sein sollen. Das MBK enthält Aussagen dazu, dass schulisches Personal vor Ort in die Wahrnehmung von 1st-Level-Support eingewiesen wird (z.B. systematische Störungsmeldung über ein Ticketsystem an den Träger).
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