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Endgeräte für Niedersachsen im Schuljahr 2026/2027
Vorbemerkung
Das Land Niedersachsen stattet seine Schüler:innen im Schuljahr 2026/2027 mit digitalen Endgeräten aus. Was als Wahlversprechen begonnen hat, geht jetzt in die Realität. Auf dieser Seite haben wir Ihnen erste Informationen bereitgestellt, die entweder in Pressemitteilungen so zu lesen waren oder die Frau Ministerin Julie Hamburg in einem öffentlichen Rahmen geäußert hat.
Detailfragen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt werden, da diverse Akteure im Hintergrund noch miteinander Rahmenbedingungen festlegen. Da sich noch vieles ändern kann, wäre jede Aussage zu bestimmten Bereichen zum jetzigen Zeitpunkt pure Spekulation, von denen leider so einige im Land kursieren.
Die Ausstattung durch das Land löst sehr viele Probleme, die sich rund um die Elternfinanzierung ergeben haben. Auch Fragen des Datenschutzes können auf diesem Wege besser adressiert werden.
Gleichzeitig ergeben sich neue Fragestellungen, die vor allem die Bereiche Verwaltung und Support betreffen - letztlich werden das Ressourcenfragen sein (u.a. Personal).
Welche Geräte werden beschafft?
Rein rechtlich darf sich eine wie auch immer geartete landesweite Ausschreibung nicht auf einen speziellen Gerätetyp beziehen. Die Schulleitungen von Sekundarschulen sind landesseitig dazu befragt worden, welche Geräte und Betriebsysteme momentan eingesetzt werden.
In einer wie auch immer gearteten Ausschreibung kann aber selbstredend nicht jede individuelle schulbezogene Anforderung abgebildet werden. Es ist also wahrscheinlich davon auszugehen, dass eine begrenzte Auswahl unterschiedlicher Gerätetypen zur Verfügung stehen wird, die die zahlenmäßig dominantesten Einsatzszenarien an niedersächsischen Schulen umfasst. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint eine Auswahl von vier unterschiedlichen Gerätetypen realistisch.
Gerüchte zu speziellen Gerätetypen oder speziellen Herstellern sind gerade auch vor ausschreibungsrechtlichen Rahmenbedingungen als haltlos anzusehen.
Wer wird ausgestattet?
Ausgestattet werden Lehrkräfte von Grundschulen und sämtlichen Sekundarschulformen, bzw. Schulen, die eine Sekundarstufe I besitzen. Ausgestattet werden vorerst nicht die Lehrkräfte beruflicher Schulen.
Schwankungen in der Anzahl der jeweiligen Kolleg:innen und Ersatzbeschaffungen bei defekten Geräten sind mit kalkuliert.
Schulen mit einer Sekundarstufe I erhalten Endgeräte auf Basis ihrer Schüler:innenzahlen im Jahrgang 7. In den nächsten Schuljahren wird wiederum eine Berechnung auf den Zahlen des nächsten Jahrgangs 7 durchgeführt, bis der Jahrgang mit Endgeräten in die Sekundarstufe II hochgewachsen ist.
Erst zu diesem Zeitpunkt ist eine Ausstattung der Lehrkräfte an den beruflichen Schulen vorgesehen.
Die Geräteanzahlen werden lediglich auf Basis der Schüler:innenzahlen des Jahrgangs 7 berechnet. Es besteht keine Pflicht, die Geräte in diesem Jahrgang einzusetzen/auszugeben, wenn das pädagogische Konzept der Schule ein anderes ist.
Alle angesprochenen Geräte werden nach vier Jahren ersetzt.
Wer kümmert sich um Wartung, Verwaltung und Support?
Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit werden die Geräte der jeweiligen Schule (aka Land Niedersachsen) gehören und von ihr verwaltet. Dieser Punkt ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Parallel ist eine Überarbeitung der Arbeitsplatzbeschreibung der Schulassistentent:innen in Arbeit.
Die allermeisten, die diese Informationen lesen, werden diesen Punkt als den für sie relevantesten ansehen - und das mit Recht. Allerdings lässt aufgrund von laufenden Verhandlung dazu am wenigsten Belastbares sagen. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Halbjahreswechsel nähere Informationen dazu vorliegen könnten (leider wieder Irrealis).
Sie können auf die Hilfe Ihres Schulträgers hoffen - einfordern können Sie diese im bestehenden rechtlichen Rahmen nicht! Bitte gestalten Sie Ihr Verhältnis und die Kommunikation zu Ihrem Schulträger entsprechend.
Was kann und sollte Schule jetzt tun?
Für jede denkbare Konstellation empfehlen wir folgende Vorbereitungen.
Personelle Stärkung der Schulbuchausleihe
Wie immer die Schulausleihe bei Ihnen organisiert ist - dort sind bereits Strukturen angelegt, die Sie auch für die Ausgabe der Geräte mitnutzen können. Die dazukommenden Aufgaben sollten Sie personell schon jetzt bei Ihren Planungen berücksichtigen.
Digitale Schulbuchlizenzen
Mit den Geräten kommen mit Sicherheit auch digitale Lizenzen für Ihrer Schulbücher. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Schule an moin.schule und die niedersächsische Bildungscloud NBC angebunden ist. Die NBC wird das Bildungslogin datenschutzkonform integrieren, über das Sie alle Schulbücher der bisher angeschlossenen Verlage an einer Stelle beziehen und verwalten können. Da fast alle Schulen im Landkreis Cloppenburg über IServ verfügen, ist der IServ-Connector zu moin.schule erste Wahl.
Falls Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Supportteam von moin.schule / der NBC ( support@moin.schule ).
Pädagogisches Konzept
Wir empfehlen Ihnen auf Basis von Erfahrungen an Schulen in Trägerschaft des Landkreises zunächst, die Endgeräte im ersten Jahr vorerst lediglich als Hilfsmittelersatz einzusetzen (Wörterbuch, Taschenrechner, digitale Schulbücher usw.). Sehen Sie vor allem von einer Verwendung als Heftersatz ab (Notizapps)! Gerade mit letzterem handeln Sie sich eine Reihe von Problemen ein.
In diesem ersten Jahr können Sie erste Ideen gemeinsam mit explorativen Kolleg:innen zu einem erweiterten Einsatz entwickeln.
Wir als medienpädagogische Beratung Niedersachsen beraten Sie dazu sehr gerne ( riecken@nibis.de, 0176-56125004 ).