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Endgeräte für Niedersachsen im Schuljahr 2026/2027
Vorbemerkung
Das Land Niedersachsen stattet seine Schüler:innen im Schuljahr 2026/2027 mit digitalen Endgeräten aus. Was als Wahlversprechen begonnen hat, geht jetzt in die Realität. Auf dieser Seite haben wir Ihnen erste Informationen bereitgestellt, die entweder in Pressemitteilungen so zu lesen waren oder die Frau Ministerin Julie Hamburg in einem öffentlichen Rahmen geäußert hat.
Detailfragen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt werden, da diverse Akteure im Hintergrund noch miteinander Rahmenbedingungen festlegen. Da sich noch vieles ändern kann, wäre jede Aussage zu bestimmten Bereichen zum jetzigen Zeitpunkt pure Spekulation, von denen leider so einige im Land kursieren.
Die Ausstattung durch das Land löst sehr viele Probleme, die sich rund um die Elternfinanzierung ergeben haben. Auch Fragen des Datenschutzes können auf diesem Wege besser adressiert werden.
Gleichzeitig ergeben sich neue Fragestellungen, die vor allem die Bereiche Verwaltung und Support betreffen - letztlich werden das Ressourcenfragen sein (u.a. Personal).
Welche Geräte werden beschafft?
Rein rechtlich darf sich eine wie auch immer geartete landesweite Ausschreibung nicht auf einen speziellen Gerätetyp beziehen. Die Schulleitungen von Sekundarschulen sind landesseitig dazu befragt worden, welche Geräte und Betriebsysteme momentan eingesetzt werden.
In einer wie auch immer gearteten Ausschreibung kann aber selbstredend nicht jede individuelle schulbezogene Anforderung abgebildet werden. Es ist also wahrscheinlich davon auszugehen, dass eine begrenzte Auswahl unterschiedlicher Gerätetypen zur Verfügung stehen wird, die die zahlenmäßig dominantesten Einsatzszenarien an niedersächsischen Schulen umfasst.
Gerüchte zu speziellen Gerätetypen oder speziellen Herstellern sind gerade auch vor ausschreibungsrechtlichen Rahmenbedingungen als haltlos anzusehen.
Wer wird ausgestattet?
Ausgestattet werden Lehrkräfte von Grundschulen und sämtlichen Sekundarschulformen, bzw. Schulen, die eine Sekundarstufe I besitzen. Ausgestattet werden vorerst nicht die Lehrkräfte beruflicher Schulen.
Schwankungen in der Anzahl der jeweiligen Kolleg:innen und Ersatzbeschaffungen bei defekten Geräten sind mit kalkuliert.
Schulen mit einer Sekundarstufe I erhalten Endgeräte auf Basis ihrer Schüler:innenzahlen im Jahrgang 7. In den nächsten Schuljahren wird wiederum eine Berechnung auf den Zahlen des nächsten Jahrgangs 7 durchgeführt, bis der Jahrgang mit Endgeräten in die Sekundarstufe II hochgewachsen ist.
Erst zu diesem Zeitpunkt ist eine Ausstattung der Lehrkräfte an den beruflichen Schulen vorgesehen.
Die Geräteanzahlen werden lediglich auf Basis der Schüler:innenzahlen des Jahrgangs 7 berechnet. Es besteht keine Pflicht, die Geräte in diesem Jahrgang einzusetzen/auszugeben, wenn das pädagogische Konzept der Schule ein anderes ist.
Alle angesprochenen Geräte werden nach vier Jahren ersetzt.