Metainformationen zur Seite
  •  

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
app:negativ [2021/07/05 20:29] – [Audacity] adminapp:negativ [2021/11/22 11:35] (aktuell) admin
Zeile 28: Zeile 28:
 Es ist kompliziert. OneNote ist Teil von Microsoft Office 365 und als Dienst nur sinnvoll nutzbar in Verbindung mit der Microsoft Cloud. Wenn darüber ausschließlich Unterrichtsvorbereitungen o.ä. ohne die Verarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet und damit auch keine Arbeiten von Schüler:innen verarbeitet werden, ist eine Nutzung ggf. vorstellbar. OneNote zeigt aber dann nur einen Bruchteil seines Potentials für den Unterricht.  Es ist kompliziert. OneNote ist Teil von Microsoft Office 365 und als Dienst nur sinnvoll nutzbar in Verbindung mit der Microsoft Cloud. Wenn darüber ausschließlich Unterrichtsvorbereitungen o.ä. ohne die Verarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet und damit auch keine Arbeiten von Schüler:innen verarbeitet werden, ist eine Nutzung ggf. vorstellbar. OneNote zeigt aber dann nur einen Bruchteil seines Potentials für den Unterricht. 
  
-OneNote muss unter Berücksichtigung der Aussage des letzten Satzes im großen Kontext Office365 betrachtet werden. Bisher gibt es zum datenschutzkonformen Einsatz von Office365 in Niedersachsen lediglich an einzelnen BBSen Pilotprojekte. Die Rechtslage ist sehr gut in [[https://www.datenschutz-notizen.de/office-365-macht-schule-vorerst-nicht-0922948/|diesem Artikel]] dargestellt. Dieser bezieht sich explizit auf Microsoft, jedoch ist das Dilemma bei jeden US-amerikanischen Anbieter prinzipiell das gleiche (s. Padlet): Solange Microsoft als US-amerikanisches Unternehmen verpflichtet ist, auch Daten von Kunden in anderen Ländern den Strafverfolgungsbehörden in den vereinigten Staaten zur Verfügung zu stellen, ist keine rechtskonforme Nutzung im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung möglich. Das Dilemma mit Bezug auf die Lage in einzelnen Bundesländern hat das Damian Duchamps dezidiert in [[https://damianduchamps.wordpress.com/2019/08/03/office-365-hbdi-die-dritte/|einem Blogeintrag]] zusammengetragen, der die hier skizzierte Einschätzung unterstützt.+OneNote muss unter Berücksichtigung der Aussage des letzten Satzes im großen Kontext Office365 betrachtet werden. Bisher gibt es zum datenschutzkonformen Einsatz von Office365 in Niedersachsen lediglich an einzelnen BBSen Pilotprojekte. Die Rechtslage ist sehr gut in [[https://www.datenschutz-notizen.de/office-365-macht-schule-vorerst-nicht-0922948/|diesem Artikel]] dargestellt. Dieser bezieht sich explizit auf Microsoft, jedoch ist das Dilemma bei jeden US-amerikanischen Anbieter prinzipiell das gleiche (s. Padlet): Solange Microsoft als US-amerikanisches Unternehmen verpflichtet ist, auch Daten von Kunden in anderen Ländern den Strafverfolgungsbehörden in den vereinigten Staaten zur Verfügung zu stellen, ist keine rechtskonforme Nutzung im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung möglich. Das Dilemma mit Bezug auf die Lage in einzelnen Bundesländern hat das Dirk Thiede dezidiert in [[https://damianduchamps.wordpress.com/2019/08/03/office-365-hbdi-die-dritte/|einem Blogeintrag]] zusammengetragen, der die hier skizzierte Einschätzung unterstützt.
  
 Daran ändert sich auch nichts durch den Aufbau von [[https://www.microsoft.com/de-de/cloud/deutsche-rechenzentren|Rechenzentren in Deutschland durch Microsoft]]. Daran ändert sich auch nichts durch den Aufbau von [[https://www.microsoft.com/de-de/cloud/deutsche-rechenzentren|Rechenzentren in Deutschland durch Microsoft]].
Zeile 38: Zeile 38:
 Der Einsatz von Office365 an Schulen ist in Niedersachsen nach wie vor [[https://lfd.niedersachsen.de/download/102441/22._Taetigkeitsbericht_des_Landesbeauftragten_fuer_den_Datenschutz_Niedersachsen_fuer_die_Jahre_2013-2014.pdf|von der LfD (Landesbeauftragten für Datenschutz) untersagt]] (S.42). Die Einschätzung der LfD ist für die Beratung der Medienberatung bindend. Daher sind auch keinerlei Schulungen zu Office365 über die Medienberatung möglich.  Der Einsatz von Office365 an Schulen ist in Niedersachsen nach wie vor [[https://lfd.niedersachsen.de/download/102441/22._Taetigkeitsbericht_des_Landesbeauftragten_fuer_den_Datenschutz_Niedersachsen_fuer_die_Jahre_2013-2014.pdf|von der LfD (Landesbeauftragten für Datenschutz) untersagt]] (S.42). Die Einschätzung der LfD ist für die Beratung der Medienberatung bindend. Daher sind auch keinerlei Schulungen zu Office365 über die Medienberatung möglich. 
  
-Mir ist kein Fall bekannt, in dem die LfD oder ein regionales Landesamt für Schule und Bildung (RSLB) dieses Verbot faktisch je durchgesetzt hätte. Beide müssten aber meiner Rechtsauffassung nach tätig werden, wenn Eingaben von Dritten, z.B. Eltern oder Gewerkschaften kämen. Hier sehe ich die größte Bedrohung für die Schulen.+Mir ist kein Fall bekannt, in dem die LfD oder ein regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) dieses Verbot faktisch je durchgesetzt hätte. Beide müssten aber meiner Rechtsauffassung nach tätig werden, wenn Eingaben von Dritten, z.B. Eltern oder Gewerkschaften kämen. Hier sehe ich die größte Bedrohung für die Schulen.
  
 Die Problematik für Schulen ist evident. Die Verantwortung für eine rechtliche Klärung bzw. die Erarbeitung klarer Vorgaben liegt m.E. bei den Kultusministerien zumal gerade im BBS-Bereich IHK-Prüfungen explizit auf Office365 ausgerichtet sind. Nach offiziellen Aussagen ist eine diesbezügliche Klärung in Sicht. Schulen, die Office365 bereits einsetzen, unterliegen der theoretischen Gefahr, dass ihnen der Einsatz jederzeit untersagt werden kann - dies hätte u.U. den Verlust von jahrelanger Arbeit zur Folge. Entscheidend ist, wie dabei mit Anfragen von außen umgegangen wird. Ich rate daher bisher von einem Einsatz ab und schätze des Datenschutzrisiko vorerst als **sehr hoch** ein. Die Problematik für Schulen ist evident. Die Verantwortung für eine rechtliche Klärung bzw. die Erarbeitung klarer Vorgaben liegt m.E. bei den Kultusministerien zumal gerade im BBS-Bereich IHK-Prüfungen explizit auf Office365 ausgerichtet sind. Nach offiziellen Aussagen ist eine diesbezügliche Klärung in Sicht. Schulen, die Office365 bereits einsetzen, unterliegen der theoretischen Gefahr, dass ihnen der Einsatz jederzeit untersagt werden kann - dies hätte u.U. den Verlust von jahrelanger Arbeit zur Folge. Entscheidend ist, wie dabei mit Anfragen von außen umgegangen wird. Ich rate daher bisher von einem Einsatz ab und schätze des Datenschutzrisiko vorerst als **sehr hoch** ein.