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 Der Einsatz von Office365 an Schulen ist in Niedersachsen nach wie vor [[https://lfd.niedersachsen.de/download/102441/22._Taetigkeitsbericht_des_Landesbeauftragten_fuer_den_Datenschutz_Niedersachsen_fuer_die_Jahre_2013-2014.pdf|von der LfD (Landesbeauftragten für Datenschutz) untersagt]] (S.42). Die Einschätzung der LfD ist für die Beratung der Medienberatung bindend. Daher sind auch keinerlei Schulungen zu Office365 über die Medienberatung möglich.  Der Einsatz von Office365 an Schulen ist in Niedersachsen nach wie vor [[https://lfd.niedersachsen.de/download/102441/22._Taetigkeitsbericht_des_Landesbeauftragten_fuer_den_Datenschutz_Niedersachsen_fuer_die_Jahre_2013-2014.pdf|von der LfD (Landesbeauftragten für Datenschutz) untersagt]] (S.42). Die Einschätzung der LfD ist für die Beratung der Medienberatung bindend. Daher sind auch keinerlei Schulungen zu Office365 über die Medienberatung möglich. 
  
-Mir ist kein Fall bekannt, in dem die LfD oder ein regionales Landesamt für Schule und Bildung (RSLB) dieses Verbot faktisch je durchgesetzt hätte. Beide müssten aber meiner Rechtsauffassung nach tätig werden, wenn Eingaben von Dritten, z.B. Eltern oder Gewerkschaften kämen. Hier sehe ich die größte Bedrohung für die Schulen.+Mir ist kein Fall bekannt, in dem die LfD oder ein regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) dieses Verbot faktisch je durchgesetzt hätte. Beide müssten aber meiner Rechtsauffassung nach tätig werden, wenn Eingaben von Dritten, z.B. Eltern oder Gewerkschaften kämen. Hier sehe ich die größte Bedrohung für die Schulen.
  
 Die Problematik für Schulen ist evident. Die Verantwortung für eine rechtliche Klärung bzw. die Erarbeitung klarer Vorgaben liegt m.E. bei den Kultusministerien zumal gerade im BBS-Bereich IHK-Prüfungen explizit auf Office365 ausgerichtet sind. Nach offiziellen Aussagen ist eine diesbezügliche Klärung in Sicht. Schulen, die Office365 bereits einsetzen, unterliegen der theoretischen Gefahr, dass ihnen der Einsatz jederzeit untersagt werden kann - dies hätte u.U. den Verlust von jahrelanger Arbeit zur Folge. Entscheidend ist, wie dabei mit Anfragen von außen umgegangen wird. Ich rate daher bisher von einem Einsatz ab und schätze des Datenschutzrisiko vorerst als **sehr hoch** ein. Die Problematik für Schulen ist evident. Die Verantwortung für eine rechtliche Klärung bzw. die Erarbeitung klarer Vorgaben liegt m.E. bei den Kultusministerien zumal gerade im BBS-Bereich IHK-Prüfungen explizit auf Office365 ausgerichtet sind. Nach offiziellen Aussagen ist eine diesbezügliche Klärung in Sicht. Schulen, die Office365 bereits einsetzen, unterliegen der theoretischen Gefahr, dass ihnen der Einsatz jederzeit untersagt werden kann - dies hätte u.U. den Verlust von jahrelanger Arbeit zur Folge. Entscheidend ist, wie dabei mit Anfragen von außen umgegangen wird. Ich rate daher bisher von einem Einsatz ab und schätze des Datenschutzrisiko vorerst als **sehr hoch** ein.