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Vorbereitung der Einführung einer Tabletklasse

Das hier skizzierte Vorgehen stellt eine Empfehlung dar. Grundlage dieser Empfehlung ist, die Entscheidung zur Einführungen einer Tabletklasse bzw. des mobilen Lernens auf eine möglichst breite Basis innerhalb einer Schulgemeinschaft zu stellen.

1. Grundsatzbeschluss des Schulvorstandes

Die Zuständigkeit des Schulvorstandes ergibt sich aus §38a NSchG. Insbesondere die Absätze (1) und (4), die sich auf die Ausgestaltung des Schulprogrammes beziehen, sollten hier anwendbar sein.

(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

[…]

(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

Da zu erwarten ist, dass durch Einführung des mobilen Lernens etablierte Arbeitsabläufe an einer Schule in erheblicher Art berührt werden, ist von einer Benehmensherstellung mit der Gesamtkonferenz auszugehen.

Vorschlag für einen Beschlussantrag an die Gesamtkonferenz:

„Der Schulvorstand betragt die Einführung einer Tabletklasse/eines Tabletjahrganges zu Beginn des Schuljahres X an der <Schule>. Mit dieser Maßnahme einher geht die Anpassung des bisherigen Schulprogrammes und des Medienbildungskonzeptes. Es wird eine Vollausstattung aller betroffenen Schüler:innen und perspektivisch eine Entwicklung der <Schule> zu einer Tabletschule ab Jahrgang z angestrebt.“