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Vorbereitung der Einführung einer Tabletklasse

Das hier skizzierte Vorgehen stellt eine Empfehlung dar. Grundlage dieser Empfehlung ist, die Entscheidung zur Einführungen einer Tabletklasse bzw. des mobilen Lernens auf eine möglichst breite Basis innerhalb einer Schulgemeinschaft zu stellen.

Grundsatzbeschluss des Schulvorstandes

Die Zuständigkeit des Schulvorstandes ergibt sich aus §38a NSchG. Insbesondere die Absätze (1) und (4), die sich auf die Ausgestaltung des Schulprogrammes beziehen, sollten hier anwendbar sein.

(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

[…]

(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. 2Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.