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Ist es nicht viel einfacher, wenn ich als Schule nur Leitlinien vorgebe und die Entscheidung für das Gerät letztlich den Eltern überlasse?

Was Sie sich "sparen"...

Vorgaben

Da es keinerlei rechtlichen Vorgaben bezüglich einer wie auch immer gearteten Verflichtung für Eltern gibt, ein Gerät zu beschaffen, entfällt die alternativ notwendige Werbung und Überzeugungsarbeit innerhalb der Schulgemeinschaft. Das Problem bleibt, dass im Falle der Weigerung von Eltern, ein Gerät zu beschaffen, es weiterhin notwendig sein kann, alternative „Beschulungsangebote“ zu schaffen. Zudem ist davon auszugehen, dass sich je nach den Vorgaben Qualität und Leistungsvermögen der Geräte deutlich voneinander unterscheiden werden - je nach Geldbeutel der Eltern.

Verwaltung

An vielen Schulen gibt es keinerlei Ressourcen zur Verwaltung schulischer Geräte über ein MDM. Mit dem Prinzip „Bring your own device“ obliegt die Verantwortung für die Pflege der Geräte den Schüler:innen bzw. deren Eltern. Vordergründig ist das so. In der Praxis muss sich jedoch die jeweilige Lehrkraft in ihrem Unterricht mit entsprechenden Herausforderung auseinandersetzen, ohne dass irgendeine Form von externer Unterstützung gegeben ist. Zudem wird die Gerätelandschaft der Schüler:innen dann sehr heterogen sein.

Was Sie sich "einkaufen" ...

Offene Geräte - viel Ablenkungspotential

Viele Schule beklagen eine ausufernde Nutzung von Smartphones durch Schüler:innen. Ein eigenes Gerät ist im Grunde genommen ein Smartphone - nur mit größerem Bildschirm. Wenn das „Handynutzungproblem“ an einer Schule nicht schon geklärt ist, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit der Verschärfung der bereits bestehenden Probleme - nur mehr noch stärker in den Unterricht hinein. Verwaltete Geräte lassen sich steuern (z.B. Internetzugang) - durchaus auch mit Oberflächen, die Lehrkräfte schon „gewohnt“ sind.

Keine Prüfungen - weder mit schuleigenen, noch mit privaten Geräten

Private Geräte lassen sich nicht durch die Schule steuern. Eine Schule keine maximal einen Gerätetyp als „Kofferlösung“ vorhalten. Damit sind die Vorgaben des Erlasses „Prüfungen mit digitalen Endgeräten“ nicht zu erfüllen. „Digitale Prüfungen“ werden damit an der Schule mittel- bis langfristig zumindest rechtlich unmöglich.