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 +Weitere offizielle Informationen finden sich [[https://datenschutz.nibis.de/2020/02/20/datenschutz-neufassung-des-%C2%A7-31-nschg/|hier]]. Im Kommentar unten findet sich folgende Passage:
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 +== Beim Einsatz von Tablets im Unterricht ist folgendes wichtig: ==
 +  * Unter die Begrifflichkeit „digitale Lehr- und Lernmittel“ sind auch Tablets zu fassen. Für die mit der Tabletbeschulung verbundene Datenverarbeitung ist somit keine Einwilligung mehr erforderlich.
 +  * Dies gilt jedoch nicht für den Einsatz eines Mobile Device Managements (MDM), wenn die Beschulung mit elternfinanzierten Geräten erfolgt. Durch das MDM verhindert die Schule, dass sie auf den privaten Teil des Tablets zugreifen kann. Dieser Eingriff durch das MDM muss jedoch nach wie vor von der Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten gedeckt sein.
 +  * **Auch ergibt sich aus § 31 Abs. 5 NSchG nicht, dass Erziehungsberechtigte verpflichtet sind, ihr Kind mit einem Tablet auszustatten.** Ist ein Elternteil nicht damit einverstanden, dass das Kind  mit einem Tablet beschult wird, muss die Schule dieses Kind daher in gleich geeigneter Weise analog beschulen.
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 Der Dienstherr könnte meiner Meinung nach durch einen entsprechenden Erlass bzw. die Änderung des Lehrmittelerlasses eine formale Grundlage schaffen, die eine einheitliche Rechtspraxis ermöglicht.  Der Dienstherr könnte meiner Meinung nach durch einen entsprechenden Erlass bzw. die Änderung des Lehrmittelerlasses eine formale Grundlage schaffen, die eine einheitliche Rechtspraxis ermöglicht. 
  
-Solange das nicht der Fall ist, raten wir dazu, als Schule das Problem durch Vereinbarungen mit allen Beteiligten zu lösen. Dieses Vorgehen ist inhaltlich z.B. durch den [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulqualitat/orientierungsrahmen_schulqualitat_in_niedersachsen/orientierungsrahmen-basis-fuer-schulqualitaet-in-niedersachsen-6339.html|Orientierungsrahmen Schulqualität]] und [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schule-als-lebens-und-lernort-unserer-demokratie-erlass-zur-starkung-der-demokratiebildung-201906.html|den Erlass zur Demokratiebildung]] gedeckt. (Man muss sich aber klarmachen, dass dieses Vorgehen insgesamt wahrscheinlich keine Motivation für den Dienstherrn darstellt, formale Voraussetzungen zu schaffen.)   +Solange das nicht der Fall ist, raten wir dazu, als Schule das Problem durch Vereinbarungen mit allen Beteiligten zu lösen. Dieses Vorgehen ist inhaltlich z.B. durch den [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulqualitat/orientierungsrahmen_schulqualitat_in_niedersachsen/orientierungsrahmen-basis-fuer-schulqualitaet-in-niedersachsen-6339.html|Orientierungsrahmen Schulqualität]] und [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schule-als-lebens-und-lernort-unserer-demokratie-erlass-zur-starkung-der-demokratiebildung-201906.html|den Erlass zur Demokratiebildung]] gedeckt.  
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 +[[anleitung:tabletschulestart|zurück zur Übersicht]]