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Kann ich als staatliche Schule Eltern dazu verpflichten, ein Gerät für ihre Kinder zu beschaffen (z.B. wie beim Taschenrechner)?

Belegbar gab es in der Region Braunschweig Einzelerlasse, die einen rechtlichen Rahmen für ein solches Vorgehen geschaffen haben. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Schulen in anderen Regionen ebenfalls von so einem Einzelerlass profitiert haben. Diese vorläufige Rechtspraxis wird unseres Wissens zurzeit nicht mehr fortgeführt.

Sicher sagen lässt sich, dass ein solches Vorhaben rechtlich ungeklärt ist. Es gibt sowohl Indizien, die vermuten lassen, dass sich ein solches Vorhaben juristisch durchsetzen ließe, als auch solche, die das Gegenteil erwarten lassen.

Dafür spricht, dass digitale Endgeräte mittlerweile in Prüfungssituationen einsetzbar sind. Daraus wäre ggf. der implizite Wille des Dienstherrn ableitbar.

Dagegen spricht, dass digitale Endgeräte nicht zu den zugelassenen Lehrmitteln in Niedersachsen gehören. Gerichte orientieren sich durchaus an den entsprechenden Regelungen, jedoch ist die momentan praktizierte Rechtssprechung hier durchaus widersprüchlich.

Der Dienstherr könnte meiner Meinung nach durch einen entsprechenden Erlass bzw. die Änderung des Lehrmittelerlasses eine formale Grundlage schaffen, die eine einheitliche Rechtspraxis ermöglicht.

Solange das nicht der Fall ist, raten wir dazu, als Schule das Problem durch Vereinbarungen mit allen Beteiligten zu lösen. Dieses Vorgehen ist inhaltlich z.B. durch den Orientierungsrahmen Schulqualität und den Erlass zur Demokratiebildung gedeckt. (Man muss sich aber klarmachen, dass dieses Vorgehen insgesamt wahrscheinlich keine Motivation für den Dienstherrn darstellt, formale Voraussetzungen zu schaffen.)