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 **Dagegen spricht**, dass digitale Endgeräte nicht zu den zugelassenen Lehrmitteln in Niedersachsen gehören. [[https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/jobcenter-muss-kein-tablet-fur-ipad-klasse-zahlen-193884.html|Gerichte orientieren sich durchaus]] an den entsprechenden Regelungen, jedoch ist die momentan praktizierte Rechtssprechung hier durchaus widersprüchlich. **Dagegen spricht**, dass digitale Endgeräte nicht zu den zugelassenen Lehrmitteln in Niedersachsen gehören. [[https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/jobcenter-muss-kein-tablet-fur-ipad-klasse-zahlen-193884.html|Gerichte orientieren sich durchaus]] an den entsprechenden Regelungen, jedoch ist die momentan praktizierte Rechtssprechung hier durchaus widersprüchlich.
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 +In einem in Erprobung befindlichen Onlinekurs des NLQ findet sich folgende Passage:
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 +//"Tablets sind in Niedersachsen kein zugelassenes Lehr- und Lernmittel und können somit auch nicht mit Bildungs- und Teilhabe-Mitteln (BuT) finanziert werden. Familien können also nicht verpflichtet werden, auch nicht durch Beschlüsse der Gesamtkonferenz oder des Schulvorstands, elternfinanzierte Geräte anzuschaffen. Falls Erziehungsberechtigte dies nicht möchten, müssen ihre Kinder gleichwertig analog beschult werden. Es können also nur dann elternfinanzierte Geräte eingeführt werden, wenn alle Familien der Klasse oder des Jahrgangs damit einverstanden sind und freiwillig mitmachen möchten. Dieses Einverständnis können sie zudem jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücknehmen. Eine Einbindung der Elternschaft sollte also von Projektbeginn an höchste Priorität haben.
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 +Wenn sich Familien kein Tablet leisten können, könnte die Schule kostenfreie Leihgeräte zur Verfügung stellen. Z.B. könnte für diesen Zweck ein Kontingent an Geräten über den Förderverein angeschafft werden. Wenn Erziehungsberechtige sich zwar die Finanzierung eines Tablets leisten könnten, jedoch aus anderen Gründen nicht möchten, dass ihr Kind mit einem Tablet arbeitet, können Sie durch das Aushändigen eines kostenfreien Leihgerätes zur Arbeit mit dem Tablet verpflichtet werden.
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 +Alle diese Hinweise beziehen sich auf Regelschulen. Bei Wahlschulen verhält es sich etwas einfacher: Diese können direkt bei der Einschulung über den Schulvortrag verpflichtende elternfinanzierte Tablets einfordern."//
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 +Weitere offizielle Informationen finden sich [[https://datenschutz.nibis.de/2020/02/20/datenschutz-neufassung-des-%C2%A7-31-nschg/|hier]]. Im Kommentar unten findet sich folgende Passage:
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 +<WRAP center round box 80%>
 +== Beim Einsatz von Tablets im Unterricht ist folgendes wichtig: ==
 +  * Unter die Begrifflichkeit „digitale Lehr- und Lernmittel“ sind auch Tablets zu fassen. Für die mit der Tabletbeschulung verbundene Datenverarbeitung ist somit keine Einwilligung mehr erforderlich.
 +  * Dies gilt jedoch nicht für den Einsatz eines Mobile Device Managements (MDM), wenn die Beschulung mit elternfinanzierten Geräten erfolgt. Durch das MDM verhindert die Schule, dass sie auf den privaten Teil des Tablets zugreifen kann. Dieser Eingriff durch das MDM muss jedoch nach wie vor von der Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten gedeckt sein.
 +  * **Auch ergibt sich aus § 31 Abs. 5 NSchG nicht, dass Erziehungsberechtigte verpflichtet sind, ihr Kind mit einem Tablet auszustatten.** Ist ein Elternteil nicht damit einverstanden, dass das Kind  mit einem Tablet beschult wird, muss die Schule dieses Kind daher in gleich geeigneter Weise analog beschulen.
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 Der Dienstherr könnte meiner Meinung nach durch einen entsprechenden Erlass bzw. die Änderung des Lehrmittelerlasses eine formale Grundlage schaffen, die eine einheitliche Rechtspraxis ermöglicht.  Der Dienstherr könnte meiner Meinung nach durch einen entsprechenden Erlass bzw. die Änderung des Lehrmittelerlasses eine formale Grundlage schaffen, die eine einheitliche Rechtspraxis ermöglicht. 
  
-Solange das nicht der Fall ist, raten wir dazu, als Schule das Problem durch Vereinbarungen mit allen Beteiligten zu lösen. Dieses Vorgehen ist inhaltlich z.B. durch den [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulqualitat/orientierungsrahmen_schulqualitat_in_niedersachsen/orientierungsrahmen-basis-fuer-schulqualitaet-in-niedersachsen-6339.html|Orientierungsrahmen Schulqualität]] und [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schule-als-lebens-und-lernort-unserer-demokratie-erlass-zur-starkung-der-demokratiebildung-201906.html|den Erlass zur Demokratiebildung]] gedeckt.   +Solange das nicht der Fall ist, raten wir dazu, als Schule das Problem durch Vereinbarungen mit allen Beteiligten zu lösen. Dieses Vorgehen ist inhaltlich z.B. durch den [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulqualitat/orientierungsrahmen_schulqualitat_in_niedersachsen/orientierungsrahmen-basis-fuer-schulqualitaet-in-niedersachsen-6339.html|Orientierungsrahmen Schulqualität]] und [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schule-als-lebens-und-lernort-unserer-demokratie-erlass-zur-starkung-der-demokratiebildung-201906.html|den Erlass zur Demokratiebildung]] gedeckt.  
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 +[[anleitung:tabletschulestart|zurück zur Übersicht]]