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anleitung:tabletklasse1zu1 [2021/11/17 13:55] – [Überlegungen zur Beschaffung der Geräte] adminanleitung:tabletklasse1zu1 [2022/03/16 10:43] (aktuell) – [Nutzerinnen/Nutzer- und Klassenmanagement im Hinblick auf Datenschutz *] admin
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 ==== Welche Finanzierungs- und Beschaffungsmodelle gibt es? ==== ==== Welche Finanzierungs- und Beschaffungsmodelle gibt es? ====
  
 +| @#F61303:**Modell** | @#F61303:**Kurzbeschreibung** | @#F61303:**Diskussion** | 
 +| @lightgrey:BYOD - "Bring your own device" | @lightgrey:Alle Schüler:innen bringen ein selbstbeschafftes Gerät mit |  @lightgrey:[[anleitung:tabletklassefaq3|Link]] 
 +| GYOD - "Get your own device" | Alle Schüler:innen beschaffen bei einem Anbieter ein Gerät des gleichen Typs | 
  
 +Es gibt dabei noch bestimmte Varianten - z.B. könnte bei BYOD die Schule Vorschläge machen, welches Gerät aus einer Auswahl oder auf Basis von technischen Spezifikationen zu beschaffen ist. Bei GYOD gibt es verschiedene Varianten bezüglich der späteren Zugriffsmöglichkeiten der Schule auf das Gerät.
  
  
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 Wichtiger Hinweis: Diese Liste stellt eine Auswahl dar und beansprucht keine Vollständigkeit! (Stand: 19.10.2021) Wichtiger Hinweis: Diese Liste stellt eine Auswahl dar und beansprucht keine Vollständigkeit! (Stand: 19.10.2021)
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-Eine aktuelle Auflistung aller von Apple zugelassenen Reseller für den Bildungsbereich können Sie hier einsehen. 
  
 Es ist zu empfehlen, dass Sie sich auf einen oder zwei Reseller festlegen, bei dem die Eltern die Geräte kaufen können. Außerdem können Sie sich auf ein bestimmtes Tablet-Modell mit einer verbindlichen Konfiguration (z.B. 128 GB Speicher) festlegen. Sobald dies beides geschehen ist, sollten Sie die Eltern informieren, z.B. im Rahmen eines Elternabends. Im Idealfall nimmt auch eine Vertreterin oder ein Vertreter der Reseller an dieser Veranstaltung teil, um Fragen der Eltern direkt beantworten zu können. Hinweise zur Festlegung auf ein bestimmtes Modell hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einer Urteilsbegründung dargelegt. Es ist zu empfehlen, dass Sie sich auf einen oder zwei Reseller festlegen, bei dem die Eltern die Geräte kaufen können. Außerdem können Sie sich auf ein bestimmtes Tablet-Modell mit einer verbindlichen Konfiguration (z.B. 128 GB Speicher) festlegen. Sobald dies beides geschehen ist, sollten Sie die Eltern informieren, z.B. im Rahmen eines Elternabends. Im Idealfall nimmt auch eine Vertreterin oder ein Vertreter der Reseller an dieser Veranstaltung teil, um Fragen der Eltern direkt beantworten zu können. Hinweise zur Festlegung auf ein bestimmtes Modell hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einer Urteilsbegründung dargelegt.
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 === Nutzerinnen/Nutzer- und Klassenmanagement im Hinblick auf Datenschutz * === === Nutzerinnen/Nutzer- und Klassenmanagement im Hinblick auf Datenschutz * ===
-Grundsätzlich können Tablets mithilfe eines MDMs auf zweifache Weise administriert werden: MIT oder OHNE Nutzerinnen/Nutzer- sowie Klassenmanagement. Insbesondere dann, wenn die Geräte der Schülerinnen und Schüler mithilfe der Lehrkraft-Tablets gesteuert und kontrolliert werden sollen, z.B. mithilfe der [[https://www.apple.com/de/education/docs/getting-started-with-classroom.pdf|Classroom-App]] (weitere Informationen erhalten Sie zu diesem Thema in Modul 3), müssen Nutzerinnen und Nutzer angelegt und im MDM gespeichert werden. Viele MDM-Anbieter haben ihren Firmensitz aber nicht in Deutschland und unterliegen damit auch nicht der DSGVO. Sofern personenbezogene Daten im MDM gespeichert werden, können hieraus datenschutzrechtliche Probleme entstehen. Personenbezogene Daten dürfen nur dann gespeichert werden, wenn der MDM-Anbieter im Rahmen der DSGVO handelt und die Schule oder der Schulträger mit ihm einen Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AV-Vertrag) abgeschlossen hat. Aus der Datenschutzprobelmatik resultierende Probleme können minimiert werden,  indem mit Pseudonymisierungen oder Abkürzungen der Schülerinnen- und Schülernamen gearbeitet wird (z.B. heißt "Max Mustermann" dann im MDM "MaMu"). Im Prozess der Entscheidungsfindung, welches MDM das passende für die eigene Schule ist, sollte deshalb unbedingt die Datenschutzbeauftragte oder der Datenschutzbeauftragte von Anfang an mit einbezogen werden. {{ :anleitung:checkliste-datenschutz_digibits_yaez.pdf |Hier}} können Sie eine Checkliste zum datenschutzkonformen Einsatz von Apps im Unterricht herunterladen.+Grundsätzlich können Tablets mithilfe eines MDMs auf zweifache Weise administriert werden: MIT oder OHNE Nutzerinnen/Nutzer- sowie Klassenmanagement. Insbesondere dann, wenn die Geräte der Schülerinnen und Schüler mithilfe der Lehrkraft-Tablets gesteuert und kontrolliert werden sollen, z.B. mithilfe der [[https://www.apple.com/de/education/docs/getting-started-with-classroom.pdf|Classroom-App]], müssen Nutzerinnen und Nutzer angelegt und im MDM gespeichert werden. Viele MDM-Anbieter haben ihren Firmensitz aber nicht in Deutschland und unterliegen damit auch nicht der DSGVO. Sofern personenbezogene Daten im MDM gespeichert werden, können hieraus datenschutzrechtliche Probleme entstehen. Personenbezogene Daten dürfen nur dann gespeichert werden, wenn der MDM-Anbieter im Rahmen der DSGVO handelt und die Schule oder der Schulträger mit ihm einen Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AV-Vertrag) abgeschlossen hat. Aus der Datenschutzprobelmatik resultierende Probleme können minimiert werden,  indem mit Pseudonymisierungen oder Abkürzungen der Schülerinnen- und Schülernamen gearbeitet wird (z.B. heißt "Max Mustermann" dann im MDM "MaMu"). Im Prozess der Entscheidungsfindung, welches MDM das passende für die eigene Schule ist, sollte deshalb unbedingt die Datenschutzbeauftragte oder der Datenschutzbeauftragte von Anfang an mit einbezogen werden. {{ :anleitung:checkliste-datenschutz_digibits_yaez.pdf |Hier}} können Sie eine Checkliste zum datenschutzkonformen Einsatz von Apps im Unterricht herunterladen.
  
 ==== Nutzung von Tablets in Prüfungen ==== ==== Nutzung von Tablets in Prüfungen ====
 Umfassende Informationen (nur Niedersachsen) haben wir Ihnen [[recht:pruefungendigital|hier]] zusammengestellt. Umfassende Informationen (nur Niedersachsen) haben wir Ihnen [[recht:pruefungendigital|hier]] zusammengestellt.
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