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Umzug auf ein Landesgerät (inkl. Formalia)

Aufgrund von Zusatzförderprogrammen aus dem Digitalpakt 1 oder dem freiwilligen Engagement von Schulträgern verfügen viele Lehrkräfte bereits über ein Gerät für den pädagogischen Einsatz im Unterricht, das nun durch ein Landesgerät ersetzt wird. Das hier dargestellte Verfahren geht davon aus, dass kein ausschließlich digitaler Prozess möglich ist, was meist von den Vorgaben des jeweiligen lokalen Landesamtes für Schule und Bildung abhängt. In den Handreichungen zur Umsetzung der 1:1 Ausstattung in Niedersachsen ist ein Papierprozess beschrieben und auch mit Serienbriefdateien hinterlegt.

Inwieweit davon abgewichen werden darf - vor allem in Hinblick auf z.B. Regressbearbeitung - ist immer mit dem zuständigen RLSB abzuklären. In den Handreichungen finden sich zwei Dokumente:

  1. Ein Leihvertrag
  2. Eine Empfangsbestätigung

Formalia

Eine Lehrkraft muss bei Übernahme des Gerätes folgende Dinge tun:

  1. Bearbeitung des Leihvertrages (Eintragen der Hausadresse, Unterschrift)
  2. Überprüfung des mitgelieferten Zubehörs auf Vollständigkeit
  3. Bestätigung des Erhalts des Gerätes

Dazu lassen sich die Leihverträge über die Serienbrieffunktiuon personalisieren. Insbesondere ist die Seriennummer des betreffenden Gerät im Vertrag vorzubelegen. Sinnvoll ist das jeweilige Lehrendenkürzel als Ordnungsmerkmal zu verwenden und möglichst groß auf die erste Seite des Vertrages zu drucken.

Die Verträge können dann zusammen mit der Empfangsbestätigung geordnet nach Kürzeln in einen Ordner geheftet werden. Der Ordner liegt in dem Raum, in dem die Geräte letztlich ausgegeben werden. Die Lehrkraft füllt ihren Leihvertrag aus, nimmt sich ihr Gerät, überprüft das mitgelieferte Zubehör auf Vollständigkeit und bestätigt den Emfang. So finden alle Prozessschritte gebündelt statt.

Damit das möglich wird, sind einige Vorarbeiten notwendig.

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