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Wenn ein Gerät unbedingt vor dem offiziellen Start an einer Schule beschafft werden soll

Welche Risiken trage ich?

  1. Das Schulsystem in Deutschland ist primär auf juristische Vergleichbarkeit angelegt. Insbesondere wenn Geräte auch in Prüfungen eingesetzt werden sollen, müssen alle Geräte einer Lerngruppe vergleichbare Leistungsmerkmale (Bildschirmgröße, CPU-Leistung etc.) aufweisen. Digitale Technolgie entwickelt sich. Es kann sein, dass selbst ein halbes Jahr vor der offiziellen Einführung beschafftes Gerät später nicht mehr die schulischen Anforderungen erfüllt und ein weiteres Gerät beschafft werden muss - insbesondere bei einem Technologiewechsel.
  2. Wenn Sie im Onlineversand zu besonders günstigen Preisen kaufen, ist die Wahrscheinlichkeit je nach Händler durchaus vorhanden, dass das erworbene Gerät nicht in die IT der Schule integriert werden kann. Auch hier muss dann u.U. ein weiteres Gerät beschafft werden.

Was muss ich sicherstellen?

Ihr Gerät muss registriert sein

Sagen Sie beim Kauf folgenden Satz:

„Bitte registrieren Sie das Gerät auf die Schule <Name der Schule> mit der Organisations-ID <ID-Nummer> im entsprechenden Schulmanager.“

Die ID-Nummer erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Schule.