Metainformationen zur Seite
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
hardware:lehrkraeftefoerderung [2021/02/23 11:33] – [Geräte für Lehrkräfte aus dem Bundesprogramm] admin | hardware:lehrkraeftefoerderung [2021/02/23 15:39] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
<WRAP center round info 60%> | <WRAP center round info 60%> | ||
- | Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Hinweisen um eine vorläufige Einschätzung auf Basis von bisher vorliegenden Informationen handelt. Insbesondere zur finalen rechtlichen Klärung von Fragen ist das regionale Landesamt für Schule und Bildung der einzig berechtigte Ansprechpartner. | + | Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Hinweisen um eine vorläufige Einschätzung auf Basis von bisher vorliegenden Informationen handelt. Insbesondere zur finalen rechtlichen Klärung von Fragen |
</ | </ | ||
- | === Welche Geräte kommen infrage? ==== | + | === 1. Welche Geräte |
- | [[hardware: | + | Aus meiner bisherigen Sicht (FAQ bitte zu Ende lesen) und auf Basis der vorliegenden Informationen (noch nicht final, da die entsprechende Förderrichtlinie noch in einer Entwurfsfassung vorliegt) bisher |
- | === Warum sind iPads, Androidtablets oder Chromebooks in Niedersachsen problematisch? | + | === 2. Warum sind iPads, Androidtablets oder Chromebooks in Niedersachsen problematisch? |
In Niedersachsen gilt ein [[https:// | In Niedersachsen gilt ein [[https:// | ||
In den [[https:// | In den [[https:// | ||
- | === Aber das sind doch jetzt dienstliche Geräte. Warum geht das dann trotzdem nicht? === | + | === 3. Aber das sind doch jetzt dienstliche Geräte. Warum geht das dann trotzdem nicht? === |
In der bisherigen Entwurfsfassung der Förderrichtlinie werden die geförderten Geräte privaten Endgeräten gleichgestellt. Damit unterliegen sie voll dem Erlass. | In der bisherigen Entwurfsfassung der Förderrichtlinie werden die geförderten Geräte privaten Endgeräten gleichgestellt. Damit unterliegen sie voll dem Erlass. | ||
- | === Warum dürfen iPads dann von Schüler: | + | === 4. Warum dürfen iPads dann von Schüler: |
Schüler: | Schüler: | ||
- | === Gibt es wirklich gar keine Möglichkeit, | + | === 5. Gibt es wirklich gar keine Möglichkeit, |
Doch. Drei. Einige realistischer als andere. | Doch. Drei. Einige realistischer als andere. | ||
- Sie verarbeiten keine dienstlichen Daten wie Notenlisten, | - Sie verarbeiten keine dienstlichen Daten wie Notenlisten, | ||
- Sie halten in der Schule ein ausschließlich per Webbrowser erreichbares System vor und nutzen das Tablet über eine verschlüsselte Verbindung (RDP, HTTPS, VPN o.ä.) lediglich für den Zugang. | - Sie halten in der Schule ein ausschließlich per Webbrowser erreichbares System vor und nutzen das Tablet über eine verschlüsselte Verbindung (RDP, HTTPS, VPN o.ä.) lediglich für den Zugang. | ||
- | - Ihr Träger sorgt für eine datenschutzkonforme Konfiguration durch ein Managementsystem - bei iPads hieße das u.a.: Keine eigene Apple-ID, keine iCloud-Nutzung, | + | - Ihr Träger sorgt für eine datenschutzkonforme Konfiguration durch ein Managementsystem - bei iPads hieße das u.a.: Keine eigene Apple-ID, keine iCloud-Nutzung, |
- | === Wozu ist der Träger verpflichtet? | + | <WRAP center round important 60%> |
+ | Konkrete Aussagen, wie ein MDM konfiguriert sein muss, um Datenschutzkonformität zu gewährleisten, | ||
+ | </ | ||
+ | |||
+ | |||
+ | === 6. Wozu ist der Träger | ||
Die Träger haben sich bisher bereiterklärt, | Die Träger haben sich bisher bereiterklärt, | ||
- | === Warum ist das so schwierig? === | + | === 7. Warum ist das so schwierig? === |
- | Die kommunalen Träger erhalten die Fördermittel, | + | Die kommunalen Träger erhalten die Fördermittel, |
Für die Träger stellt sich vor allem die Frage der Haftung. Was geschieht. wenn ein im Träger als Dienstgerät klassifiziertes Gerät dann doch gängigen Datenschutzanforderungen nicht entspricht? | Für die Träger stellt sich vor allem die Frage der Haftung. Was geschieht. wenn ein im Träger als Dienstgerät klassifiziertes Gerät dann doch gängigen Datenschutzanforderungen nicht entspricht? |