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endgeraete_nds:start [2026/03/18 13:06] – [Wer kümmert sich um Wartung, Verwaltung und Support?] adminendgeraete_nds:start [2026/04/09 07:09] (aktuell) – [Wer wird ausgestattet?] admin
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 **Update 18.3.2026**\\ **Update 18.3.2026**\\
-Lehrkräfte beruflicher Schulen werden in der dritten Ausstattungsrunde (2. Schulhalbjahr 2026/2027) ebenfalls mit Endgeräten ausgestattet. Die Möglichkeit der individuellen Ausstattung entsprechend der Bedarfe des jeweiligen Bildungsganges besteht nicht. Bisher muss eine Festlegung auf einen der vier angebotenen Gerätetypen erfolgen - sowohl für Schüler:innen als auch für Lehrkräfte. Es ist nicht vollständig klar, auf welcher Datenbasis letztlich die Berechnung der Geräteanzahlen erfolgt. Bislang wird grundsätzlich nur Landespersonal ausgestattet, keine schulfremden Honorarkräfte. +Lehrkräfte beruflicher Schulen werden in der dritten Ausstattungsrunde <del>(2. Schulhalbjahr 2026/2027)</del> ebenfalls mit Endgeräten ausgestattet. Sie können ab dem 2.5.2026 im entsprechenden Webshop bestellt werden. Die Möglichkeit der **individuellen Ausstattung** entsprechend der Bedarfe des jeweiligen Bildungsganges **besteht nicht**. Bisher muss eine Festlegung auf einen der vier angebotenen Gerätetypen erfolgen - sowohl für Schüler:innen als auch für Lehrkräfte. Es ist nicht vollständig klar, auf welcher Datenbasis letztlich die Berechnung der Geräteanzahlen erfolgt. Bislang wird grundsätzlich nur Landespersonal ausgestattet, keine schulfremden Honorarkräfte. 
  
 Die speziellen Problematiken der beruflichen Schulen sind bereits dem MK kommuniziert.    Die speziellen Problematiken der beruflichen Schulen sind bereits dem MK kommuniziert.   
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 Eine Einigung zwischen den Spitzenverbänden der Kommunen und dem Land Niedersachsen liegt mittlerweile vor. Eckpunkte sind die folgenden: Eine Einigung zwischen den Spitzenverbänden der Kommunen und dem Land Niedersachsen liegt mittlerweile vor. Eckpunkte sind die folgenden:
   - Pro Gerät erhält der Schulträger 125,- Euro und das Land ebenfalls 125,- Euro für den Support für die gesamte Laufzeit von vier Jahren. Was genau von diesem Geld beschafft werden darf und ob ggf. auch die Beschaffung von schulischen Apps möglich ist, ist noch nicht bekannt. Mit Sicherheit können die Lizenzkosten für ein MDM von dem Geld bezahlt werden.   - Pro Gerät erhält der Schulträger 125,- Euro und das Land ebenfalls 125,- Euro für den Support für die gesamte Laufzeit von vier Jahren. Was genau von diesem Geld beschafft werden darf und ob ggf. auch die Beschaffung von schulischen Apps möglich ist, ist noch nicht bekannt. Mit Sicherheit können die Lizenzkosten für ein MDM von dem Geld bezahlt werden.
-  - Die Schulträger erhalten eine Aufstockung der Landesmittel für allgemeine Administrationsaufgaben von ca. 5 auf 20,- Euro/Schüler:in/Jahr+  - Die Schulträger erhalten eine Aufstockung der Landesmittel für allgemeine Administrationsaufgaben von ca. 5 auf 10,- Euro/Schüler:in/Jahr (sehr grobe Richtwerte)
   - Schulen können spezielle Kräfte für die Administration selbst beschäftigen (geänderter "Schulassistentenerlass"). Ob das mit den dafür vorgesehenen Vergütungssätzen realistisch ist und inwieweit auch kleine Systeme von dieser Regelung etwas haben, ist bisher noch offen. Bisher mussten Schulen dafür Poolstunden kapitalisieren.    - Schulen können spezielle Kräfte für die Administration selbst beschäftigen (geänderter "Schulassistentenerlass"). Ob das mit den dafür vorgesehenen Vergütungssätzen realistisch ist und inwieweit auch kleine Systeme von dieser Regelung etwas haben, ist bisher noch offen. Bisher mussten Schulen dafür Poolstunden kapitalisieren. 
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