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endgeraete_nds:start [2025/10/10 06:51] adminendgeraete_nds:start [2026/04/09 07:09] (aktuell) – [Wer wird ausgestattet?] admin
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-Gerüchte zu speziellen Gerätetypen oder speziellen Herstellern sind gerade auch vor ausschreibungsrechtlichen Rahmenbedingungen als haltlos anzusehen.+**Update 18.1.2026**\\ 
 +Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) will folgende Informationen aus einer Anfrage ([[https://www.haz.de/der-norden/wer-bekommt-wann-ein-tablet-niedersachsen-startet-millionenschwere-digital-offensive-LV54YNE33BFKXPLL3CROZQENRU.html|Link zum Artikel]]) der CDU-Fraktion entnommen haben: 
 +  - Apple iPad 11. Generation 
 +  - Samsung Galaxy Tab S10 Lite 
 +  - Lenovo 100e Chromebook Gen4 
 +  - bei besonderem Bedarf: Lenovo ThinkPad E14 Gen7 mit Windows 11 Pro 
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 +Diese Aussagen zu den ersten beiden Endgerätetypen decken sich mit uns zugänglichen Informationen, da es dazu eine öffentliche Ausschreibung gab.  
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 +Weitere im Artikel genannten Aspekte und Gerätetypen **widersprechen** teilweise Aussagen, die von zuständigen Personen in anderen Kontexten getroffen wurden.
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 ==== Wer wird ausgestattet? ==== ==== Wer wird ausgestattet? ====
-Ausgestattet werden Lehrkräfte von Grundschulen und sämtlichen Sekundarschulformen, bzw. Schulen, die eine Sekundarstufe I besitzen. Ausgestattet werden vorerst **nicht** die Lehrkräfte beruflicher Schulen. +Ausgestattet werden Lehrkräfte von Grundschulen und sämtlichen Sekundarschulformen, bzw. Schulen, die eine Sekundarstufe I besitzen. <del>Ausgestattet werden vorerst **nicht** die Lehrkräfte beruflicher Schulen.</del> 
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 +**Update 18.3.2026**\\ 
 +Lehrkräfte beruflicher Schulen werden in der dritten Ausstattungsrunde <del>(2. Schulhalbjahr 2026/2027)</del> ebenfalls mit Endgeräten ausgestattet. Sie können ab dem 2.5.2026 im entsprechenden Webshop bestellt werden. Die Möglichkeit der **individuellen Ausstattung** entsprechend der Bedarfe des jeweiligen Bildungsganges **besteht nicht**. Bisher muss eine Festlegung auf einen der vier angebotenen Gerätetypen erfolgen - sowohl für Schüler:innen als auch für Lehrkräfte. Es ist nicht vollständig klar, auf welcher Datenbasis letztlich die Berechnung der Geräteanzahlen erfolgt. Bislang wird grundsätzlich nur Landespersonal ausgestattet, keine schulfremden Honorarkräfte.  
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 +Die speziellen Problematiken der beruflichen Schulen sind bereits dem MK kommuniziert.    
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 Schwankungen in der Anzahl der jeweiligen Kolleg:innen und Ersatzbeschaffungen bei defekten Geräten sind mit kalkuliert.  Schwankungen in der Anzahl der jeweiligen Kolleg:innen und Ersatzbeschaffungen bei defekten Geräten sind mit kalkuliert. 
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 Schulen mit einer Sekundarstufe I erhalten Endgeräte auf Basis ihrer Schüler:innenzahlen im Jahrgang 7. In den nächsten Schuljahren wird wiederum eine Berechnung auf den Zahlen des nächsten Jahrgangs 7 durchgeführt, bis der Jahrgang mit Endgeräten in die Sekundarstufe II hochgewachsen ist.  Schulen mit einer Sekundarstufe I erhalten Endgeräte auf Basis ihrer Schüler:innenzahlen im Jahrgang 7. In den nächsten Schuljahren wird wiederum eine Berechnung auf den Zahlen des nächsten Jahrgangs 7 durchgeführt, bis der Jahrgang mit Endgeräten in die Sekundarstufe II hochgewachsen ist. 
  
-Erst zu diesem Zeitpunkt ist eine Ausstattung der Lehrkräfte an den beruflichen Schulen vorgesehen.+<del>Erst zu diesem Zeitpunkt ist eine Ausstattung der Lehrkräfte an den beruflichen Schulen vorgesehen.</del>
  
 Die Geräteanzahlen werden lediglich auf Basis der Schüler:innenzahlen des Jahrgangs 7 **berechnet**. Es besteht keine Pflicht, die Geräte in diesem Jahrgang einzusetzen/auszugeben, wenn das pädagogische Konzept der Schule ein anderes ist. Die Geräteanzahlen werden lediglich auf Basis der Schüler:innenzahlen des Jahrgangs 7 **berechnet**. Es besteht keine Pflicht, die Geräte in diesem Jahrgang einzusetzen/auszugeben, wenn das pädagogische Konzept der Schule ein anderes ist.
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 +**Update 18.3.2026**\\
 +Anscheinend müssen je nach RLSB Abweichungen von einer Einführung in Jahrgang 7 beim zuständigen schulfachlichen Dezernenten genehmigt werden. Hierbei soll es je nach Jahrgangsstufe bereits zu ablehnenden Bescheiden gekommen sein. Wie sich der Umgang der RLSB mit vergleichbaren Anliegen zukünftig entwickeln wird, ist noch nicht vorauszusehen. 
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 Alle angesprochenen Geräte werden nach vier Jahren ersetzt. Alle angesprochenen Geräte werden nach vier Jahren ersetzt.
  
 ==== Wer kümmert sich um Wartung, Verwaltung und Support? ==== ==== Wer kümmert sich um Wartung, Verwaltung und Support? ====
-Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit werden die Geräte der jeweiligen Schule (aka Land Niedersachsen) gehören und von ihr verwaltet. Dieser Punkt ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Parallel ist eine Überarbeitung der Arbeitsplatzbeschreibung der Schulassistentent:innen in Arbeit+Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit werden die Geräte der jeweiligen Schule (aka Land Niedersachsen) gehören und von ihr verwaltet. <del>Dieser Punkt ist jedoch noch nicht abschließend geklärt.</del> Parallel ist eine Überarbeitung der Arbeitsplatzbeschreibung der Schulassistentent:innen in der Anhörung
  
-Die allermeisten, die diese Informationen lesen, werden diesen Punkt als den für sie relevantesten ansehen - und das mit Recht. Allerdings lässt aufgrund von laufenden Verhandlung dazu am wenigsten Belastbares sagen. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Halbjahreswechsel nähere Informationen dazu vorliegen könnten (leider wieder Irrealis). +<del>Die allermeisten, die diese Informationen lesen, werden diesen Punkt als den für sie relevantesten ansehen - und das mit Recht. Allerdings lässt aufgrund von laufenden Verhandlung dazu am wenigsten Belastbares sagen. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Halbjahreswechsel nähere Informationen dazu vorliegen könnten (leider wieder Irrealis).</del>
  
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-Sie können auf die Hilfe Ihres Schulträgers hoffen einfordern können Sie diese im bestehenden rechtlichen Rahmen nicht! Bitte gestalten Sie Ihr Verhältnis und die Kommunikation zu Ihrem Schulträger entsprechend+**Update 18.3.2026**\\ 
 +Eine Einigung zwischen den Spitzenverbänden der Kommunen und dem Land Niedersachsen liegt mittlerweile vor. Eckpunkte sind die folgenden: 
 +  Pro Gerät erhält der Schulträger 125,- Euro und das Land ebenfalls 125,- Euro für den Support für die gesamte Laufzeit von vier Jahren. Was genau von diesem Geld beschafft werden darf und ob ggf. auch die Beschaffung von schulischen Apps möglich ist, ist noch nicht bekannt. Mit Sicherheit können die Lizenzkosten für ein MDM von dem Geld bezahlt werden. 
 +  - Die Schulträger erhalten eine Aufstockung der Landesmittel für allgemeine Administrationsaufgaben von ca. 5 auf 10,- Euro/Schüler:in/Jahr (sehr grobe Richtwerte) 
 +  - Schulen können spezielle Kräfte für die Administration selbst beschäftigen (geänderter "Schulassistentenerlass"). Ob das mit den dafür vorgesehenen Vergütungssätzen realistisch ist und inwieweit auch kleine Systeme von dieser Regelung etwas haben, ist bisher noch offen. Bisher mussten Schulen dafür Poolstunden kapitalisieren
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