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- | ===== Webtools für den Unterricht ===== | ||
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- | Die Toolauswahl erfolgt nach folgenden Kriterien: | ||
- | - unkomplizierter Zugang ohne Login (Link - z.B. Weitergabe über [[whiteboard: | ||
- | - datenschutzkonforme Nutzung möglich | ||
- | - kostenlose Nutzung möglich | ||
- | - keine Werbung, keine " | ||
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- | <WRAP center round info 60%> | ||
- | === Hinweis: === | ||
- | Anonym ist eine Nutzung nur, wenn Sie Ihre Schülerinnen und Schüler explizit darauf hinweisen | ||
- | * sich keine Accounts mit E-Mailadresse anzulegen, auch wenn einige Angebote das ermöglichen | ||
- | * keine persönlichen Daten von sich selbst oder anderen in den Texten oder online erstellten Material zu verwenden | ||
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==== Office365 / GoogleDocs / PagesOnline - aktueller Stand in Niedersachsen ==== | ==== Office365 / GoogleDocs / PagesOnline - aktueller Stand in Niedersachsen ==== | ||
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=== Fazit === | === Fazit === | ||
- | * eine rechtskonforme Nutzung (= in Einklang mit der DS-GVO) von Office365 an Schulen ist momentan nicht möglich | + | * eine rechtskonforme Nutzung (= in Einklang mit der DS-GVO) von Office365 an Schulen |
* eine Lösung ist nur auf bundes- bzw. europäischer Ebene möglich oder indem US-amerikanische Anbieter gegen US-amerikanisches Recht verstoßen | * eine Lösung ist nur auf bundes- bzw. europäischer Ebene möglich oder indem US-amerikanische Anbieter gegen US-amerikanisches Recht verstoßen | ||
* eine anonymisierte Nutzung ist denkbar, jedoch technisch aufwändig und nur mit sehr hohem Datenschutzbewusstsein aller Beteiligten umzusetzen | * eine anonymisierte Nutzung ist denkbar, jedoch technisch aufwändig und nur mit sehr hohem Datenschutzbewusstsein aller Beteiligten umzusetzen | ||
* rechtlich verantwortlich für alle an einer Schule ablaufenden Prozesse sind nach den Niedersächsischem Schulgesetz die Schulleiter*innen | * rechtlich verantwortlich für alle an einer Schule ablaufenden Prozesse sind nach den Niedersächsischem Schulgesetz die Schulleiter*innen | ||
* Datenschutzverstöße werden ordnungs-, nicht strafrechtlich verfolgt. Das Landesinstitut für Datenschutz hat betont, dass Schulen vorerst bei Verstößen gegen die DS-GVO keine Bußgelder drohen. | * Datenschutzverstöße werden ordnungs-, nicht strafrechtlich verfolgt. Das Landesinstitut für Datenschutz hat betont, dass Schulen vorerst bei Verstößen gegen die DS-GVO keine Bußgelder drohen. | ||
+ | * die offizielle Position der Landesschulbehörde von 25.02.2020 (E-Mailantwort auf Anfrage) lautet: "[...] rate ich daher von der Nutzung dieses Produkts ab" | ||
=== Die Realität === | === Die Realität === | ||
* im Kontext der beruflichen Bildung ist der Einsatz von Microsoftprodukten üblich und oft auch von außerschulischen Partnern explizit gefordert | * im Kontext der beruflichen Bildung ist der Einsatz von Microsoftprodukten üblich und oft auch von außerschulischen Partnern explizit gefordert | ||
* dienstliche Kommunikation läuft in Niedersachsen (MK, NLSchB) i.d.R. über Microsoft-Office-Formate | * dienstliche Kommunikation läuft in Niedersachsen (MK, NLSchB) i.d.R. über Microsoft-Office-Formate | ||
+ | * Microsoft selbst klagt zunehmend gegen Auskunftsersuchen der US-Behörden mit Hinweis auf die unerfüllbare Rechtslage. Das Risiko eines tatsächlichen Datenabflusses auf diesen Weg schätze ich als gering ein. | ||
+ | * Die umfangreiche Sammlung und Auswertung von Telemetriedaten durch Microsoft ist ein seiner Bedeutung weiterhin unabschätzbares Feld. Dieses ließe sich ggf. durch gesetzgeberische Vorgaben lösen. | ||
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