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-== Zitat aus §3, Absatz der Richtlinie == +== Zitat aus §2, Absatz der Richtlinie == 
-Darüber hinaus ist aus Mitteln des Sofortausstattungsprogramms die Ausstattung der Schulen förderfähig, die für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich ist. Dies umfasst die zur Gestaltung von Medien für digitale Unterrichtsformen benötigten technischen Werkzeuge +[...] die technische Ausstattung für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote für den digitalen Unterricht einschließlich der zur Gestaltung von Medien für digitale Unterrichtsformen benötigten technischen Werkzeuge (z.B. Aufnahmetechnik), Software sowie notwendige Ausgaben für Schulungen.
-(z.B. Aufnahmetechnik), Software sowie notwendige Kosten für Schulungen. Die mit Fördermitteln erstellten Inhalte sind soweit möglich als Offene Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER) verfügbar zu machen.+
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   * ggf. auch Lehr- und Lernplattformen, sofern diese geeignet sind, dem Förderziel der Richtlinie zu entsprechen   * ggf. auch Lehr- und Lernplattformen, sofern diese geeignet sind, dem Förderziel der Richtlinie zu entsprechen
  
-Primäres Förderziel ist die Unterstützung benachteiligter Schüler:innen - nicht die Ausstattung von Lehrkräften oder Schulen! Beachten Sie bitte auch die Verpflichtung zur Produktion von OER-Medien. Dem stehen kaum sachliche Gründe entgegen.+Primäres Förderziel ist die Unterstützung benachteiligter Schüler:innen - nicht die Ausstattung von Lehrkräften oder Schulen!
 ==== Musterleihvertrag ==== ==== Musterleihvertrag ====
 Von unseren medienpädagogischen Beratern Herrn Hamm und Herrn Brüggemann wurden Mustervorlagen für einen Leihvertrag erstellt. Das Kultusministerium hat einen weiteren Musterleihvertrag angekündigt. Von unseren medienpädagogischen Beratern Herrn Hamm und Herrn Brüggemann wurden Mustervorlagen für einen Leihvertrag erstellt. Das Kultusministerium hat einen weiteren Musterleihvertrag angekündigt.