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Pflichten der Lehrkräfte: | Pflichten der Lehrkräfte: | ||
- | - Lehrkräfte müssen ihre Geräte mindestens durch einen Zugangsschutz (Passwort, Codesperre, FaceID, Fingerabdruck) sichern. | + | - Lehrkräfte müssen ihre **Geräte** mindestens durch einen **Zugangsschutz** (Passwort, Codesperre, FaceID, Fingerabdruck) sichern. |
- | - Lehrkräfte müssen sorgsam mit den durch die Schule bzw. Träger bereitgestellten Geräten umgehen, so dass diese nicht in die Hände Unbefugter geraten können | + | - Lehrkräfte müssen |
- | - Lehrkräfte dürfen Ihre Passwörter und Zugangsdaten zu digitalen Systemen der Schule oder ihren Leihgeräten nicht an Schüler: | + | - Lehrkräfte dürfen Ihre **Passwörter und Zugangsdaten** zu digitalen Systemen der Schule oder ihren Leihgeräten |
- | - Lehrkräfte müssen jederzeit in der Lage sein, Schüler: | + | - Lehrkräfte müssen |
- | - Lehrkräfte müssen Regelungen zum Urheberrecht beachten und umsetzen. | + | - Lehrkräfte müssen Regelungen zum **Urheberrecht beachten** und umsetzen. |
- | - Lehrkräfte müssen Regelungen zum Datenschutz beachten und umsetzen, z.B. bei der Nutzung von Apps oder Programmen, die eine Synchronisierung über Clouddienste erlauben. | + | - Lehrkräfte müssen Regelungen zum **Datenschutz beachten** und umsetzen, z.B. bei der Nutzung von Apps oder Programmen, die eine Synchronisierung über Clouddienste erlauben. |
Rechte der Lehrkräfte: | Rechte der Lehrkräfte: | ||
- | - Lehrkräfte dürfen nicht auf Basis von Daten in digitalen Angeboten durch die Schulleitung in ihrer Arbeit bewertet werden. | + | - Lehrkräfte dürfen nicht auf **Basis von Daten** in digitalen Angeboten durch die Schulleitung |
- | - Lehrkräfte haben ein Recht auf Ruhezeiten, in denen keine Reaktion auf dienstliche Anschreiben erwartet werden darf. | + | - Lehrkräfte haben ein **Recht auf Ruhezeiten**, in denen keine Reaktion auf dienstliche Anschreiben erwartet werden darf. |
- | - Lehrkräften muss ein freiwilliges Schulungsangebot unterbreitet werden, damit die Regelungen dieser Dienstvereinbarung durch sie umgesetzt werden können. | + | - Lehrkräften muss ein **freiwilliges Schulungsangebot** unterbreitet werden, damit die Regelungen dieser Dienstvereinbarung durch sie umgesetzt werden können. |
- | - Lehrkräfte müssen darüber informiert werden, welche Daten von ihnen in der Schule zu welchem Zweck verarbeitet werden | + | - Lehrkräfte müssen darüber informiert werden, |
- | - Personalräte als Vertretung der Lehrkräfte müssen vor der Einführung | + | - Personalräte als Vertretung der Lehrkräfte müssen |
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