Die Förderung durch den Digitalpakt ist im Gegensatz zu vorangehenden kommunalen Förderpaketen an die Mitarbeit der Schulen gebunden: Für jede beantragte Maßnahme muss zunächst ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (3×1000 Zeichen) und nach Abschluss der jeweiligen Maßnahmen ein vollständiges Medienbildungskonzept vorliegen. Das Land Niedersachsen stellt dazu demnächst minimale formale Anforderungen zur Orientierung beim Erstellen eines Medienbildungskonzeptes bereit. Diese Veranstaltung richtet sich an Schulen, die im Kontext des Digitalpaktes ihre Schüler:innen auf die veränderten Anforderungen in einer digitalisierten Gesellschaft vorbereiten möchten. Die formalen Anforderungen durch den Digitalpakt werden als Nebeneffekt dabei mit erfüllt, stehen jedoch nicht im primären Fokus.
Folgende Leitfragen bilden dabei das inhaltliche Grundgerüst:
Diese Leitfragen gehen auf ein Konzeptpapier von Frau Marion Bohse (Medienzentrum Papenburg) zurück.
Dies ist ein Angebot der Regionalkonferenz Südwest (RKSW) in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Vechta im Rahmen der Aktion medienberatung_online.
noch auszuweisen