Diese Variante nennt sich in „Neusprech“ Bring Your Own Device (BYOD).
Da es keinerlei rechtlichen Vorgaben bezüglich einer wie auch immer gearteten Verflichtung für Eltern gibt, ein Gerät zu beschaffen, entfällt die alternativ notwendige Werbung und Überzeugungsarbeit innerhalb der Schulgemeinschaft. Das Problem bleibt, dass im Falle der Weigerung von Eltern, ein Gerät zu beschaffen, es weiterhin notwendig sein kann, alternative „Beschulungsangebote“ zu schaffen. Zudem ist davon auszugehen, dass sich je nach den Vorgaben Qualität und Leistungsvermögen der Geräte deutlich voneinander unterscheiden werden - je nach Geldbeutel der Eltern.
Schulen in privater Trägerschaft haben ggf. die Möglichkeit im Rahmen von Schulverträgen die Beschaffung eines bestimmten Gerätes vorzugeben. Die Auflage der alternativen Beschulungsmöglichkeit entfällt damit auch.
An vielen Schulen gibt es keinerlei Ressourcen zur Verwaltung schulischer Geräte über ein MDM. Mit dem Prinzip „Bring your own device“ obliegt die Verantwortung für die Pflege der Geräte den Schüler:innen bzw. deren Eltern. Vordergründig ist das so. In der Praxis muss sich jedoch die jeweilige Lehrkraft in ihrem Unterricht mit entsprechenden Herausforderung auseinandersetzen, ohne dass irgendeine Form von externer Unterstützung gegeben ist. Zudem wird die Gerätelandschaft der Schüler:innen dann sehr heterogen sein. Beides trägt nach unserer Erfahrung überhaupt nicht zur Zufriedenheit innerhalb eines Kollegiums in einer Schule bei. Die dann erforderlichen Nachsteuerungen können sich im Alltag als sehr arbeitsreich herausstellen.
Ob sich Ihr Schulträger darauf einlässt, Geräte mit erwartbar unterschiedlichem Updatestand und daraus resultierenden Sicherheitsproblemen in sein lokales Netz zu lassen, ist vorher zu klären.
Viele Schule beklagen eine ausufernde Nutzung von Smartphones durch Schüler:innen. Ein eigenes Gerät ist im Grunde genommen ein Smartphone - nur mit größerem Bildschirm. Wenn das „Handynutzungproblem“ an einer Schule nicht schon geklärt ist, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit der Verschärfung der bereits bestehenden Probleme - nur mehr noch stärker in den Unterricht hinein. Verwaltete Geräte lassen sich steuern (z.B. Internetzugang) - durchaus auch mit Oberflächen, die Lehrkräfte schon „gewohnt“ sind.
Private Geräte lassen sich nicht durch die Schule steuern. Eine Schule keine maximal einen Gerätetyp als „Kofferlösung“ vorhalten. Damit sind die Vorgaben des Erlasses „Prüfungen mit digitalen Endgeräten“ nicht zu erfüllen. „Digitale Prüfungen“ werden damit an der Schule mittel- bis langfristig zumindest rechtlich unmöglich.
Zentral beschaffte Software muss bei privaten Geräten durch die Schüler:innen in Eigenregie installiert werden. Die Lizenzierungsmodelle vieler Softwarehersteller stellen hier Schulträger vor organisatorische Probleme. Die Herausgabe eines Lizenzierungsschlüssels an alle Schüler:innen einer Schule ist ein immenses Risiko. Auch Schulbücher werden von dieser Problematik betroffen sein.
Wie schon oben angedeutet, ist bei BYOD zu erwarten, dass sich die Geräte der Schüler:innen massiv in Qualität und Leistungsvermögen unterscheiden werden. Die Auswirkungen lassen sich durch Auswahl geeigneter digitaler Werkzeuge aber mindern.