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 Es ist kompliziert. OneNote ist Teil von Microsoft Office 365 und als Dienst nur sinnvoll nutzbar in Verbindung mit der Microsoft Cloud. Wenn darüber ausschließlich Unterrichtsvorbereitungen o.ä. ohne die Verarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet und damit auch keine Arbeiten von Schüler:innen verarbeitet werden, ist eine Nutzung ggf. vorstellbar. OneNote zeigt aber dann nur einen Bruchteil seines Potentials für den Unterricht.  Es ist kompliziert. OneNote ist Teil von Microsoft Office 365 und als Dienst nur sinnvoll nutzbar in Verbindung mit der Microsoft Cloud. Wenn darüber ausschließlich Unterrichtsvorbereitungen o.ä. ohne die Verarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet und damit auch keine Arbeiten von Schüler:innen verarbeitet werden, ist eine Nutzung ggf. vorstellbar. OneNote zeigt aber dann nur einen Bruchteil seines Potentials für den Unterricht. 
  
-OneNote muss unter Berücksichtigung der Aussage des letzten Satzes im großen Kontext Office365 betrachtet werden. Bisher gibt es zum datenschutzkonformen Einsatz von Office365 in Niedersachsen lediglich an einzelnen BBSen Pilotprojekte. Die Rechtslage ist sehr gut in [[https://www.datenschutz-notizen.de/office-365-macht-schule-vorerst-nicht-0922948/|diesem Artikel]] dargestellt. Dieser bezieht sich explizit auf Microsoft, jedoch ist das Dilemma bei jeden US-amerikanischen Anbieter prinzipiell das gleiche (s. Padlet): Solange Microsoft als US-amerikanisches Unternehmen verpflichtet ist, auch Daten von Kunden in anderen Ländern den Strafverfolgungsbehörden in den vereinigten Staaten zur Verfügung zu stellen, ist keine rechtskonforme Nutzung im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung möglich. Das Dilemma mit Bezug auf die Lage in einzelnen Bundesländern hat das Damian Duchamps dezidiert in [[https://damianduchamps.wordpress.com/2019/08/03/office-365-hbdi-die-dritte/|einem Blogeintrag]] zusammengetragen, der die hier skizzierte Einschätzung unterstützt.+OneNote muss unter Berücksichtigung der Aussage des letzten Satzes im großen Kontext Office365 betrachtet werden. Bisher gibt es zum datenschutzkonformen Einsatz von Office365 in Niedersachsen lediglich an einzelnen BBSen Pilotprojekte. Die Rechtslage ist sehr gut in [[https://www.datenschutz-notizen.de/office-365-macht-schule-vorerst-nicht-0922948/|diesem Artikel]] dargestellt. Dieser bezieht sich explizit auf Microsoft, jedoch ist das Dilemma bei jeden US-amerikanischen Anbieter prinzipiell das gleiche (s. Padlet): Solange Microsoft als US-amerikanisches Unternehmen verpflichtet ist, auch Daten von Kunden in anderen Ländern den Strafverfolgungsbehörden in den vereinigten Staaten zur Verfügung zu stellen, ist keine rechtskonforme Nutzung im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung möglich. Das Dilemma mit Bezug auf die Lage in einzelnen Bundesländern hat das Dirk Thiede dezidiert in [[https://damianduchamps.wordpress.com/2019/08/03/office-365-hbdi-die-dritte/|einem Blogeintrag]] zusammengetragen, der die hier skizzierte Einschätzung unterstützt.
  
 Daran ändert sich auch nichts durch den Aufbau von [[https://www.microsoft.com/de-de/cloud/deutsche-rechenzentren|Rechenzentren in Deutschland durch Microsoft]]. Daran ändert sich auch nichts durch den Aufbau von [[https://www.microsoft.com/de-de/cloud/deutsche-rechenzentren|Rechenzentren in Deutschland durch Microsoft]].