Allgemeines

An App- und Anwendungsempfehlungen eines Medienzentrums werden implizit immer recht hohe Maßstäbe angesetzt. Die Apps und Anwendungen sollen für jedes Fach und jede Schulform ausdifferenziert, möglichst kostenlos und datenschutzkonform sein. An einem Medienzentrum sitzt in der Regel allerdings genau ein medienpädagogischer Berater, bzw. eine medienpädagogische Beraterin, die für eine Schulform und zwei bis drei Fächer ausgebildet ist.

Wie kann ich prüfen, ob eine App datenschutzkonform ist?

Als juristisch nicht ausgebildete und technisch nicht versierte Person ist eine solche Prüfung nicht möglich. Andererseits ist eine Einzelprüfung durch z.B. die RLSB oft nicht realistisch, da sich Apps weiterentwickeln und es immer darauf ankommt, wie sie tatsächlich im Schulalltag verwendet wird. Daher gibt es als Hilfestellung eine Checkliste, mit der sich die gebotenen Sorgfaltspflichten nach besten Wissen und Gewissen abschätzen lassen. Diese wurde explizit für privat finanzierte Geräte von Schüler:innen entwickelt.

App-Empfehlungen

Fachbezogene Apps und Anwendungen können eigentlich nur durch Lehrkräfte beurteilt werden, die für das jeweilige Fach ausgebildet sind. Unterstützt werden Fachschaften dabei formal durch Fachberater der regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB). Diese erreichen Sie über die Plattform „Beratung und Unterstützung“ auf dem Dienstweg,

Daher der folgende Hinweis:

Die App-Empfehlungen basieren auf Erfahrungen von Lehrkräften aus dem Landkreis Cloppenburg, der Medienberatung Niedersachsen und der Lehrkräftecommunity auf Twitter hier in Deutschland. Eine rechtlich belastbare Prüfung auf Datenschutzkonformität (Positivliste) erfolgt nicht. Rechtskonformität können und dürfen nur die Justitiare der RLSB feststellen.

Die hier folgenden Vorschläge sind in diesem Kontext zu sehen und nach bestem Wissen und Gewissen im Hinblick auf Fragen des Datenschutzes erstellt. Weiterhin wird nicht zwischen „App“, „Anwendung“ oder „Webdienst“ entschieden. Dienste, die auch per Web mit einem Browser erreichbar sind, sollten i.d.R. nicht appbasiert verwendet werden.