Vorbereitung der Einführung einer Tabletklasse

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Das hier skizzierte Vorgehen stellt eine Empfehlung dar. Grundlage dieser Empfehlung ist, die Entscheidung zur Einführungen einer Tabletklasse bzw. des mobilen Lernens auf eine möglichst breite Basis innerhalb einer Schulgemeinschaft zu stellen. Dieser Weg muss beschritten werden, da mobile Endgeräte zwar Lehrmittel, aber eben keine offiziell zugelassenen Lehrmittel sind.

In anderen Beratungssystemen des Landes kursiert eine Grenze von 150,- Euro für elternfinanzierte, digitale Endgeräte. Diese Grenze ist mit Vorsicht zu genießen, da sie sich vor allem auf Taschenrechner bezieht. Bis zu dieser Grenze werden Kosten über BuT (Bildung und Teilhabe) von den Behörden übernommen bzw. ist das gängige Rechtspraxis. Taschenrechner sind jedoch offiziell zugelassene Lehrmittel, digitale Endgeräte wie Tablets nicht.

1. Grundsatzbeschluss des Schulvorstandes

Die Zuständigkeit des Schulvorstandes ergibt sich aus §38a NSchG. Insbesondere die Absätze (1) und (4), die sich auf die Ausgestaltung des Schulprogrammes beziehen, sollten hier anwendbar sein.

(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

[…]

(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

Da zu erwarten ist, dass durch Einführung des mobilen Lernens etablierte Arbeitsabläufe an einer Schule in erheblicher Art berührt werden, ist von der Notwendigkeit einer Benehmensherstellung mit der Gesamtkonferenz auszugehen.

Vorschlag für einen Beschlussantrag an die Gesamtkonferenz:

„Der Schulvorstand betragt die Einführung einer Tabletklasse/eines Tabletjahrganges zu Beginn des Schuljahres X an der <Schule>. Mit dieser Maßnahme einher geht die Anpassung des bisherigen Schulprogrammes und des Medienbildungskonzeptes. Es wird eine Vollausstattung aller betroffenen Schüler:innen und perspektivisch eine Entwicklung der <Schule> zu einer Tabletschule ab Jahrgang z angestrebt.“

Die Gesamtkonferenz setzt sich aus allen Interessengruppen einer Schule zusammen. Wichtig ist es, vorbereitet transparent über das geplante Vorhaben zu informieren.

Man kann nicht davon ausgehen, dass alle Mitglieder des Schulvorstandes fachlich auf jeder der zu betrachtenden Ebenen gleichermaßen kompetent ist. Positiv ist es oft, fachliche Perspektive von außen zu nutzen.

Oft kommt es weniger darauf an, was gesagt wird, sondern mehr darauf, wer etwas wann sagt.

2. Eltern- und Schüler:innenvertretung

Eltern finanzieren die Geräte letztendlich. Schüler:innen arbeiten und lernen künftig mobil. Überzeugend ist es, wenn bereits vor der Gesamtkonferenz unterschiedliche Finanzierungsmodelle und ggf. Ausstattungen breit diskutiert werden können. Es sollte der Eindruck vermieden werden, dass das im Schulvorstand präferierte Vorgehen alternativlos und nicht mehr diskutierbar ist. Wenn Menschen an einem Veränderungsprozess mitwirken können, ist die Bereitschaft oft höher, sich auf etwas Neues einzulassen. Daher sollten die diskutieren Varianten mit den dazugehörigen Argumenten offengelegt werden. Das muss bereits mit der Ladung zur den vorbereitenden Sitzungen zur Gesamtkonferenz geschehen. Ideal ist es, wenn Vorschläge der Eltern und der Schüler:innen mit in den Prozess einfließen können.

Auch in dieser Phase kann die Einbindung Externer oft hilfreich sein.

3. Personalvertretung

Die Umstellung auf mobiles Lernen hat einen erheblichen Einfluss auf die tagtägliche Arbeit der Lehrkräfte, so dass eine Beteiligung des Personalrats geboten ist. Letztlich ist dieser in seinen Entscheidungen auch an das Schulprogramm gebunden. Trotzdem sollten auch hier kritische Stimmen Gehör finden können und eine echte Partizipationsmöglichkeit eröffnet werden. Es liegt in der Verantwortung der Personalvertretung, in welcher Weise ein Votum des Kollegiums erfolgt bzw. Eingang in die schulweite Diskussion findet.

Das Ergebnis der Beratungen wird in irgendeiner Form in der Schließung einer verbindlichen Dienstvereinbarung enden, die es in Kombination mit anderen Maßnahmen erlaubt, z.B. bestimmte Apps und Plattformen datenschutzfreundlich einzusetzen.

4. Gesamtkonferenz

Mit ein wenig Glück, ist durch vorangehenden Maßnahmen eine Benehmensherstellung bereits im Vorfeld erfolgt. Mit Ausnahme von kleinen Schulen ist eine inhaltliche Diskussion im Rahmen einer Gesamtkonferenz meist erschwert. Trotzdem kann es wichtig sein, dem Thema dem ihm angemessenenen Raum zu geben und die einzelnen Gremien nochmals zu ermöglichen, die jeweiligen internen Entscheidungs- und Diskussionsprozesse transparent darzulegen. Dabei ist die Reihenfolge oft erheblicher Bedeutung für die Wahrnehmung innerhalb der Konferenz.

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