Metainformationen zur Seite
  •  

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
anleitung:tabletklasse1zu1 [2022/03/16 10:41] – [Welche Anbieter:innen gibt es? *] adminanleitung:tabletklasse1zu1 [2022/03/16 10:43] (aktuell) – [Nutzerinnen/Nutzer- und Klassenmanagement im Hinblick auf Datenschutz *] admin
Zeile 75: Zeile 75:
  
 === Nutzerinnen/Nutzer- und Klassenmanagement im Hinblick auf Datenschutz * === === Nutzerinnen/Nutzer- und Klassenmanagement im Hinblick auf Datenschutz * ===
-Grundsätzlich können Tablets mithilfe eines MDMs auf zweifache Weise administriert werden: MIT oder OHNE Nutzerinnen/Nutzer- sowie Klassenmanagement. Insbesondere dann, wenn die Geräte der Schülerinnen und Schüler mithilfe der Lehrkraft-Tablets gesteuert und kontrolliert werden sollen, z.B. mithilfe der [[https://www.apple.com/de/education/docs/getting-started-with-classroom.pdf|Classroom-App]] (weitere Informationen erhalten Sie zu diesem Thema in Modul 3), müssen Nutzerinnen und Nutzer angelegt und im MDM gespeichert werden. Viele MDM-Anbieter haben ihren Firmensitz aber nicht in Deutschland und unterliegen damit auch nicht der DSGVO. Sofern personenbezogene Daten im MDM gespeichert werden, können hieraus datenschutzrechtliche Probleme entstehen. Personenbezogene Daten dürfen nur dann gespeichert werden, wenn der MDM-Anbieter im Rahmen der DSGVO handelt und die Schule oder der Schulträger mit ihm einen Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AV-Vertrag) abgeschlossen hat. Aus der Datenschutzprobelmatik resultierende Probleme können minimiert werden,  indem mit Pseudonymisierungen oder Abkürzungen der Schülerinnen- und Schülernamen gearbeitet wird (z.B. heißt "Max Mustermann" dann im MDM "MaMu"). Im Prozess der Entscheidungsfindung, welches MDM das passende für die eigene Schule ist, sollte deshalb unbedingt die Datenschutzbeauftragte oder der Datenschutzbeauftragte von Anfang an mit einbezogen werden. {{ :anleitung:checkliste-datenschutz_digibits_yaez.pdf |Hier}} können Sie eine Checkliste zum datenschutzkonformen Einsatz von Apps im Unterricht herunterladen.+Grundsätzlich können Tablets mithilfe eines MDMs auf zweifache Weise administriert werden: MIT oder OHNE Nutzerinnen/Nutzer- sowie Klassenmanagement. Insbesondere dann, wenn die Geräte der Schülerinnen und Schüler mithilfe der Lehrkraft-Tablets gesteuert und kontrolliert werden sollen, z.B. mithilfe der [[https://www.apple.com/de/education/docs/getting-started-with-classroom.pdf|Classroom-App]], müssen Nutzerinnen und Nutzer angelegt und im MDM gespeichert werden. Viele MDM-Anbieter haben ihren Firmensitz aber nicht in Deutschland und unterliegen damit auch nicht der DSGVO. Sofern personenbezogene Daten im MDM gespeichert werden, können hieraus datenschutzrechtliche Probleme entstehen. Personenbezogene Daten dürfen nur dann gespeichert werden, wenn der MDM-Anbieter im Rahmen der DSGVO handelt und die Schule oder der Schulträger mit ihm einen Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AV-Vertrag) abgeschlossen hat. Aus der Datenschutzprobelmatik resultierende Probleme können minimiert werden,  indem mit Pseudonymisierungen oder Abkürzungen der Schülerinnen- und Schülernamen gearbeitet wird (z.B. heißt "Max Mustermann" dann im MDM "MaMu"). Im Prozess der Entscheidungsfindung, welches MDM das passende für die eigene Schule ist, sollte deshalb unbedingt die Datenschutzbeauftragte oder der Datenschutzbeauftragte von Anfang an mit einbezogen werden. {{ :anleitung:checkliste-datenschutz_digibits_yaez.pdf |Hier}} können Sie eine Checkliste zum datenschutzkonformen Einsatz von Apps im Unterricht herunterladen.
  
 ==== Nutzung von Tablets in Prüfungen ==== ==== Nutzung von Tablets in Prüfungen ====