Eine Dienstvereinbarung regelt dem Umgang mit Kommunikationsplattformen, Leihgeräten, digitalen Tafelsystemen usw.. Dabei geht es um die Aspekte, die sich nicht technisch lösen lassen. Eine Dienstvereinbarung ist damit eine Maßnahme zum organisatorischen Datenschutz.
… alle diese Probleme lassen sich nicht technisch lösen, sind aber durchaus relevant für die Zusammenarbeit an einer Schule.
Verantwortlich ist der Personalrat der Schule. Die Schulleitung ist verpflichtet, bei Maßnahmen, die die Arbeitsprozesse an einer Schule maßgeblich beeinflussen, die Zustimmung des Personalrats einzuholen. Der Personalrat schließt mit der Schulleitung eine Dienstvereinbarung stellvertretend für das gesamte Personal.
Eine Schulleitung möchte neue Verfahren wie z.B. ein digitales Klassenbuch möglichst reibungslos einführen. Jede Kommunikation mit anderen erfordert Ressourcen, die oft nicht in wünschenswertem Umfang vorhanden sind. Natürlich ist es verständlich, dass mühsame Verhandlungsprozesse dabei vermieden werden sollen. Auf der anderen Seite sichert eine Dienstvereinbarung auch die Schulleitung gegenüber Fehlverhalten einzelner Kolleg:innen ab. Diese beiden Interessen müssen miteinander vereinbart werden.
Lehrkräfte möchten durch die Einführung neuer Verfahren keine Nachteile oder Einschränkungen erfahren. Digitale Kommunikation ist losgelöst von Zeit und Ort und kann daher teilweise übergriffig in das Lebenskonzept des einen oder anderen eingreifen. Personal fühlt sich ernstgenommen, wenn eine Schulleitung diese Problematik sieht und darauf reagiert. Lehrkräfte möchten oft aber auch möglichst wenig Verantwortung für Prozesse haben, die sie am Anfang noch nicht vollständig verstehen.
Der Personalrat vertritt die Interessen des Personals. Paradoxerweise kann es gelegentlich durchaus im Interesse des Personals liegen, wenn ein neues Verfahren eingeführt wird. Bei einem guten Prozess folgt auf den unbestreitbaren Mehraufwand am Anfang von eine Arbeitserleichterung für alle im späteren Verlauf - wenn z.B. keine Fehltage mehr gezählt werden müssen. Ein guter Personalrat wird die Verschränkung von Dienst- und Freizeit im Kontext digitaler Verfahren besonders im Blick haben.
Menschen reagieren nicht immer offen auf „Neues“. Jemand, der sich mit einer digitalen Lösung schon länger beschäftigt hat, weiß besser um Möglichkeiten und Grenzen - für viele Kolleg:innen ist das noch „noch etwas obendrauf“. Die Begeisterung fehlt (noch).
Deswegen kann es gerade am Anfang VOR dem eigentlichen Verhandlungsprozesse, Menschen aus unterschiedlichen Positionen der Schulgemeinschaft zu beteiligen. Dadurch kann verhindert werden, dass mögliche Probleme in der Dynamik einer großen Gruppe „überdramatisiert“ werden, sodass ein Verhandlungsergebnis herauskommt, das beiden Seiten faire Kompromisse abverlangt.
Wenn man diesen Weg nicht geht, ist es theoretisch denkbar, dass eine formal versierte Person den gesamten Prozess aufhalten oder gar verhindern kann. Das ist besonders ärgerlich im Kontext bereits eingeführter Verfahren. Fairerweise wird man in Zuge eines solches Prozesses ja auch das ein oder andere „nachlizensieren“ müssen.
Es handelt sich um ein Konzeptpapier, dass in Kooperation mit dem RLSB abzusichern ist!
Eine kommentierte Grundlage für eine verschriftlichte Dienstvereinbarung stellen wir Ihnen hier bereit. Wir haben versucht, möglichst laienverständlich zu erlären.