===== Beispielformulierungen für bestimmte Fördergegenstände ===== == Wichtig! == Die Beispiele dienen der Orientierung. Sie können sie nicht einfach 1:1 für Ihre Schule übernehmen. Textbaustein und späteres Medienbildungskonzept müssen ja zusammenpassen. Zudem werden zu viele identische Textbausteine im Kompetenzteam bei der Prüfung natürlich auffallen. ^ Ziffer ^ Was sind dahinter verbirgt ^ ^ 2.1 | Netzwerkverkabelung, Netzwerkdosen, Steckdosen, Elektroverkabelung, Netzwerkschränke, Switche, Patchpanels, ggf. Server | ^ 2.2 | Accesspoints ("WLAN-Router"), Systeme zum Managen von WLAN (Controller), Switche| ^ 2.3 | Lernmanagementsysteme (itslearning, Moodle, Webweaver), Schulserver (Univention, IServ)| ^ 2.4 | digitale Tafeln, Beamer in Einheit mit Projektionsflächen, Geräte zum Betrieb und zur Nutzung | ^ 2.5 | Messsysteme, Roboterbaukästen, Elektronikbauskästen, Informatikkoffer | ^ 2.6 | Tablets, Laptops, Convertibles | ==== Fördergegenstände nach Ziffer 2.1 (Netzwerk) ==== == Wichtig ! == Jede Schule hat andere Voraussetzungen, die Sie mit Ihren IT-Verantwortlichen rückkoppeln sollten. Diese Bausteine beschreiben eine fiktive Schule! Beispiele: * Lieferung und Montage einer LWL-Leitung (Inhouse-Verkabelung) * Weitere Maßnahme zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung (Netzwerkkabel, Steckdosen ...) == Ausstattungsplanung und Internetanbindung == //Die hiermit beantragte Maßnahme dient dazu, die in der Anlage zur Förderrichtlinie beschriebene Mindestausstattung im Hinblick auf die Gebäudeverkabelung zu gewährleisten. Aufgrund einer teilweise veralteten Elektroinstallation sind auch umfangreiche Modernisierungsarbeiten in diesem Bereich erforderlich, um die Sicherheit beim späteren Umgang mit digitalen Endgeräten unter Arbeitsschutzaspekten zu gewährleisten. Auf Basis der hiermit geschaffenen Infrastruktur kann in der Folge eine Ausstattung mit WLAN erfolgen. Sie ist auch technisch notwendig zur Implementierung von Schulserverlösungen oder Lernplattformen. Die Schule ist über das Förderprogramm des BMWI mit Glasfaseranschlüssen durch eine kreisweite Planung versorgt worden. Eine ausreichende Bandbreite ins Internet kann perspektivisch darüber gewährleistet werden.// == Pädagogischer Einsatz und Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum == //Mit Beantragung der ersten Maßnahme startet die Schule den Prozess der Überarbeitung des bestehenden Medienbildungskonzeptes. Ziel ist es, die im Orientierungsrahmen Medienbildung ausgewiesenen Kompetenzen im schuleigenen Arbeitsplan zu verankern. Dazu sollen auch die Ressourcen der landesweit verfügbaren Beratungssysteme (SEB, FBUQ, Medienberatung) in Anspruch genommen werden. Die hiermit initial beantragte Maßnahme bildet mit der WLAN-Ausstattung und der Implementierung von Schulserversystemen die grundlegenden Voraussetzung bei der tatsächlichen Umsetzung. Künftig im Rahmen des Digitalpaktes eingereichte Medienbildungskonzepte werden den aktuellen Prozessstand dieser Arbeit abbilden.// == Bedarfsgerechte Fortbildungsplanung der Lehrkräfte == //In Kooperation mit dem lokalen Medienzentrum und dem zuständigen Kompetenzzentrum können Lehrkräfte auf verschiedenen Ebenen der digitalen Kompetenzstufen geschult werden. Die Schulleitung erklärt sich darüber hinaus dazu bereit, Kolleginnen und Kollegen für landesweite Veranstaltungen (z.B. UDM, Netzwerktreffen, Mobiles Lernen Oldenburg) im vertretbaren Rahmen für die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung freizustellen. Rahmen und Umfang sind im schulischen Fortbildungskonzept verankert. Initial kann schulintern z.B. durch Mikrofortbildungen im Kollegium eine grundlegende Bedienkompetenz erreicht werden. Dazu ist der Aufbau eines Multiplikatorensystems in Kooperation mit der Medienberatung angedacht.// ==== Fördergegenstände nach Ziffer 2.2 (WLAN) ==== Beispiele: * Lieferung und Montage von Accesspoints (schulischer WLAN-Ausbau) == Ausstattungsplanung und Internetanbindung == //Die hiermit beantragte Maßnahme dient dazu, den in der Anlage zur Förderrichtlinie beschriebenen Mindeststandard bezüglich des WLAN-Ausbaus zu gewährleisten. Dazu sind bisherige WLAN-Komponenten zur ersetzen. Dadurch wird technisch die Voraussetzung geschaffen, um in Klassenstärke mobiles Lernen zu ermöglichen. Gleichzeitig geht es darum, trägerweit einheitliche Standards zu gewährleisten, um den technischen Support zu vereinfachen.// == Pädagogischer Einsatz und Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum == //Die Nutzung mobiler Geräte ist ein wesentlicher Baustein bei der Umsetzung der im Orientierungsrahmen Medienbildung definierten Kompetenzziele. Die Fachschaften sind beauftragt, schulinterne Arbeitspläne hinsichtlich der Implementierung von Medienkompetenz zu überarbeiten. Die Entwicklung entsprechender Unterrichtsmodule ist fester Tagungsordnungspunkt auf jeder Fachdienstbesprechung. Die Koordination dieser fachübergreifenden Aufgaben erfolgt durch ein eigens eingerichtete Steuergruppe.// == Bedarfsgerechte Fortbildungsplanung der Lehrkräfte == //In Kooperation mit dem lokalen Medienzentrum und dem zuständigen Kompetenzzentrum können Lehrkräfte auf verschiedenen Ebenen der digitalen Kompetenzstufen geschult werden. Dazu werden lokal auch Onlineformate entwickelt. Die Schulleitung erklärt sich darüber hinaus dazu bereit, Kolleginnen und Kollegen für landesweite Veranstaltungen (z.B. UDM, Netzwerktreffen, Mobiles Lernen Oldenburg) im vertretbaren Rahmen für die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung freizustellen. Rahmen und Umfang sind im schulischen Fortbildungskonzept verankert. Initial kann schulintern z.B. durch Mikrofortbildungen im Kollegium eine grundlegende Bedienkompetenz erreicht werden.// ==== Fördergegenstände nach Ziffer 2.3 (digitale Lerninfrastruktur) ==== == Wichtig ! == Jede Schule hat andere Voraussetzungen, die Sie mit Ihren IT-Verantwortlichen rückkoppeln sollten. Diese Bausteine beschreiben eine fiktive Schule! Beispiele: * Schulnetzwerklösungen (z.B. Univention, IServ, Netman ...) * Lernmanagementsysteme (itslearning, Moodle, Webweaver ...) == Ausstattungsplanung und Internetanbindung == //In vorangehenden Förderanträgen / in vorangehenden Maßnahmen wurde auf eine Ergänzung der bestehenden LAN-Verkabelung als Basis für eine Ausstattung mit leistungsfähigem WLAN und Endgeräten hingewirkt. Die in diesem Antrag beantragte Schulnetzwerklösung ist bereits auf Basis der vorhandenen Infrastruktur gut nutzbar und ersetzt in die Jahre gekommene alternative Serverlösung. Die Schule ist über das Förderprogramm des BMWI mit einem Glasfaseranschluss in versorgt worden. Eine ausreichende Bandbreite ins Internet ist darüber gewährleistet.// == Pädagogischer Einsatz und Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum == //Die hiermit beantragte Maßnahme wird bei der Umsetzung des bereits erarbeiteten Medienbildungskonzeptes eine zentrale Rolle spielen, insbesondere bei der datenschutzkonformen Organisation schulinterner Kommunikationsprozesse. Die Schulnetzwerklösung bildet auch die technologische Basis zum Einsatz und zur Pflege pädagogischer Software in den Klassenräumen. Zu deren Einsatz sind bereits umfangreiche Kompetenzen vor allem in den Kompetenzbereichen „Recherchieren, Erheben, Verarbeiten und Sichern“ sowie „Kommunizieren und Kooperieren“ im schulischen Medienbildungskonzept festgeschrieben und Fächern zugeordnet. Dieser Prozess soll für alle weiteren Kompetenzbereiche ausgebaut bzw. vertieft werden.// == Bedarfsgerechte Fortbildungsplanung der Lehrkräfte == //In Kooperation mit dem örtlichen Medienzentrum und dem zuständigen Kompetenzzentrum können Lehrkräfte auf verschiedenen Ebenen der digitalen Kompetenzstufen bei Bedarf geschult werden. In einer umfangreichen Erhebung wurden schulintern bereits die Kompetenzen der Lehrkräfte in verschiedenen Bereichen der Medienbildung erhoben und Fortbildungsbedarfe ermittelt. Diese sind im bestehenden Medienbildungskonzept dokumentiert – so dass u.a. auf Basis von Mikrofortbildungen ein passgenaues Fortbildungskonzept entwickelt werden kann. Auch dabei wird die Schulnetzwerklösung sowohl als Gegenstand als auch ein Plattform für den anstehenden Prozess eine zentrale Rolle einnehmen. .// ==== Fördergegenstände nach Ziffer 2.4 (digitale Tafelsysteme) ==== == Wichtig! == Bitte lesen Sie vor allem diesen Vorschlag besonders gründlich, weil er in weitaus stärkeren Maße ihr pädagogisches Handeln betrifft! Er legt Sie bei einer 1:1 Übernahme bei der Unterrichtsentwicklung im späteren Medienbildungskonzept in erheblicher Weise fest! Eine unreflektierte Übernahme kann Sie später im Kollegium vor große Herausforderungen stellen! Beispiele: * Lieferung und Montage von interaktiven Tafelm * Lieferung und Montage von Beamern mit Audiosystem == Ausstattungsplanung und Internetanbindung == //In vorangehenden Förderanträgen / in vorangehenden Maßnahmen wurde auf eine Ergänzung der bestehenden LAN-Verkabelung als Basis für eine Ausstattung mit leistungsfähigem WLAN und Endgeräten hingewirkt. Die in diesem Antrag beantragte Tafellösung ist bereits auf Basis der vorhandenen Infrastruktur gut nutzbar. Die Schule ist über das Förderprogramm des BMWI mit einem Glasfaseranschluss in versorgt worden. Eine ausreichende Bandbreite ins Internet ist darüber gewährleistet.// == Pädagogischer Einsatz und Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum == //Digitale Tafelsysteme sind für die Schule ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des schuleigenen Medienbildungskonzepts. Durch sie wird eine Bereicherung des Unterrichts durch Animationen, Visualisierungen und schnellen Zugriff auf die unterschiedlichsten Medien möglich. Durch die geplante Nutzung kollaborativer Onlinedokumente ist ein Einbezug von Schüler*innen in die Nutzung der digitalen Tafel möglich. Die digitale Tafel ist in das vorhandene Schulnetzwerk integriert. Lernprodukte von Schüler*innen (Präsentationen, Erklärfilme usw.) können so auf einfache Weise präsentiert und anderen in digitalisierter Form zur Verfügung gestellt werden.// == Bedarfsgerechte Fortbildungsplanung der Lehrkräfte == //Im schuleigenen Fortbildungskonzept sind Schritte zur Einführung der interaktiven Tafelsysteme im Kollegium beschrieben. Für eine initiale technische Schulung ist die liefernde Firma angefragt. Die Fachgruppen sind beauftragt, pro Jahr zwei in den schuleigenen Arbeitsplan integrierbare Einheiten unter Einsatz der Tafelsysteme zu entwickeln. Die Vorstellung und Diskussion ist verbindlicher Tagungsordnungspunkt auf jeder Fachdienstbesprechung.// ==== Fördergegenstände nach Ziffer 2.5 ==== === Robotikausstattung === == Ausstattungsplanung und Internetanbindung == In vorangehenden Förderanträgen / in vorangehenden Maßnahmen wurde auf eine Ergänzung der bestehenden LAN-Verkabelung als Basis für eine Ausstattung mit leistungsfähigem WLAN und Endgeräten hingewirkt. Die in diesem Antrag beantragten Roboter ist bereits auf Basis der vorhandenen Infrastruktur gut nutzbar. Die Schule ist über das Förderprogramm des BMWI mit einem Glasfaseranschluss in versorgt worden. Eine ausreichende Bandbreite ins Internet ist darüber gewährleistet. == Pädagogischer Einsatz und Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum == Roboter sind für die Schule ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des schuleigenen Medienbildungskonzepts. Durch die Vermittlung informatischer Kompetenzen im Lernfeld "Automatisierte Prozesse" (vgl. Kerncurriculum Informatik S. 22) werden die Kompentenzbereiche "Problemlösen und Handeln" sowie "Kommunizeren und Kooperieren, wie in den schuleigenen Medienbildungskonzept festgelegt, gefördert. Durch den exemplarische Einsatz von Robotern (Produktname) erschließen sich die Schülerinnen und Schüler den Aufbau und die Funktionsweise von automatisierten Prozessen. == Bedarfsgerechte Fortbildungsplanung der Lehrkräfte == In Kooperation mit dem örtlichen Medienzentrum und dem zuständigen Kompetenzzentrum nehmen Lehrkräfte an Angeboten teil. Die Fachgruppe Informatik tauscht sich mit dem zuständigen Medienzentrum aus und nimmt regelmäßig an Fortbildungsangeboten teil. Rahmen und Umfang sind im schulischen Fortbildungskonzept verankert. ==== Fördergegenstände nach Ziffer 2.6 ==== === Wichtig === Die Beschaffung mobiler Endgeräte ist auf 25.000 Euro je Schule begrenzt. Mit der Beantragung muss Ihr Träger bestätigen, dass alle Maßnahmen nach Ziffer 2.1 bis 2.5 abgeschlossen sind. Damit ist dann keine weitere Förderung aus Mitteln des grundständigen Digitalpakts mehr möglich. Bitte beachten Sie diese Besonderheit bei Ihren Planungen. === Mobile Endgeräte === Beispiele: * Beschaffung von Kofferlösungen an mobilen Geräten, z.B. zur Vorbereitung von Tabletjahrgängen == Ausstattungsplanung und Internetanbindung == //Die in der Anlage zur Förderrichtlinie beschriebene Mindestausstattung im Hinblick auf die Gebäudeverkabelung ist planerisch bereits vorbreitet und befindet sich kurz vor der Ausschreibung. Aufgrund einer teilweise veralteten Elektroinstallation sind auch umfangreiche Modernisierungsarbeiten in diesem Bereich erforderlich, um die Sicherheit beim späteren Umgang mit digitalen Endgeräten unter Arbeitsschutzaspekten zu gewährleisten. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist abhängig von den Kapazitäten der ausführenden Firmen. Eine Ertüchtigung der Infrastruktur für eine Weiternutzung der Geräte im schulischen Kontext wird mit Hochdruck angestrebt.// == Pädagogischer Einsatz und Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum == //Die beantragten Endgeräte dienen der Vorbereitung der Einführung von mobilen Endgeräten im Jahrgang X. Mit Hilfe der Kofferlösungen können sowohl Schüler:innen als auch Lehrkräfte grundlegende Kompetenzen im Bereich der Gerätebedienung und der Präsentation sowie Kollaboration erwerben. // == Bedarfsgerechte Fortbildungsplanung der Lehrkräfte == // In Kooperation mit dem Medienzentrum Cloppenburg und dem zuständigen Kompetenzzentrum Vechta können Lehrkräfte auf verschiedenen Ebenen der digitalen Kompetenzstufen geschult werden. Die Schulleitungen erklären sich darüber hinaus dazu bereit, Kolleginnen und Kollegen für landesweite Veranstaltungen (z.B. UDM, Netzwerktreffen, Mobiles Lernen Oldenburg) im vertretbaren Rahmen für die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung freizustellen. Aufgrund des landesweit hohen Bedarfs ist damit zu rechnen, dass diese Ressourcen nicht ausreichen. Für die Durchführung dieser allerersten Maßnahmen werden diese auch nicht in großem Umfang erforderlich sein. So kann schulintern z.B. durch Mikrofortbildungen im Kollegium eine grundlegende Bedienkompetenz erreicht werden. // === Anschaffung mobiler Endgeräte für Lerninseln/Laptopwagen === == Ausstattungsplanung und Internetanbindung == Die in der Anlage zur Förderrichtlinie beschriebene Mindestausstattung im Hinblick auf die Gebäudeverkabelung ist planerisch bereits vorbreitet und befindet sich kurz vor der Ausschreibung. Bei der Nutzung mobiler und stationärer Endgeräte ist auch die Anpassung der (W)LAN-Ausstattung erforderlich. Aufgrund einer teilweise veralteten Elektroinstallation sind auch umfangreiche Modernisierungsarbeiten in diesem Bereich erforderlich, um die Sicherheit beim späteren Umgang mit digitalen Endgeräten unter Arbeitsschutzaspekten zu gewährleisten. Die Anschaffung des Mobiliars (Ladeschrank /Ladekoffer) dient der sicheren Verwahrung und erleichtert den Einsatz der Geräte (Softwareverteilung, Raumwechsel). Der Zeitpunkt der Umsetzung ist abhängig von den Kapazitäten der ausführenden Firmen. Eine Ertüchtigung der Infrastruktur für eine Weiternutzung der Geräte im schulischen Kontext wird mit Hochdruck angestrebt. == Pädagogischer Einsatz und Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum == Die beantragten Endgeräte dienen der Medienbildung im Fachunterricht und stehen den SuS für Hausaufgaben und Arbeitsaufträgen zur Verfügung. Die Geräteauswahl erfolgte bereits auf Basis diesbezüglicher Vorüberlegungen. == Bedarfsgerechte Fortbildungsplanung der Lehrkräfte == In Kooperation mit dem Medienzentrum Cloppenburg und dem zuständigen Kompetenzzentrum Vechta können Lehrkräfte auf verschiedenen Ebenen der digitalen Kompetenzstufen geschult werden. Die Schulleitungen erklären sich darüber hinaus dazu bereit, Kolleginnen und Kollegen für landesweite Veranstaltungen (z.B. UDM, Netzwerktreffen, Mobiles Lernen Oldenburg) im vertretbaren Rahmen für die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung freizustellen. Aufgrund des landesweit hohen Bedarfs ist damit zu rechnen, dass diese Ressourcen nicht ausreichen. Für die Durchführung dieser allerersten Maßnahmen werden diese auch nicht in großem Umfang erforderlich sein. So kann schulintern z.B. durch Mikrofortbildungen im Kollegium eine grundlegende Bedienkompetenz erreicht werden. === iPad-Koffer === == Ausstattungplanung == In vorangehenden Förderanträgen wurde auf eine Ausstattung mit leistungsfähigem WLAN und Endgeräten hingewirkt. Die in diesem Antrag beantragte iPad-Koffer-Lösung ist auf Basis der vorhandenen Infrastruktur nutzbar. Der iPad-Koffer verfügt über eine zentrale Ladestation für die iPads und über eine Sicherung des Koffers mithilfe eines Nummernschlosses. == Pädagogischer Einsatz und Erwerb von Medienkompetenz == Dem Einsatz eines iPad-Koffers liegt ein pädagogisches Konzept zugrunde, welches im schulischen Medienbildungskonzept verankert ist. Der iPad-Koffer kann für einen individuellen Einsatz im Unterricht, in offenen Unterrichtsformen sowie zum selbstgesteuertem Lernen eingesetzt werden. Durch den Einsatz von iPads im Unterricht können digitale Lerninhalte bereitgestellt werden, die es den Schüler:innen ermöglichen, selbstständig oder auch kollaborativ zu arbeiten. Das iPad kann weiterhin als ideales Hilfsmittel im Unterricht verwendet werden, um Unterrichtsinhalte gezielt zu recherchieren, aufzubereiten und zu präsentieren. Um den sicheren Erwerb einer Handschrift zu gewährleisten, schreiben die Schüler:innen mit einem (elektronischen) Stift. == Fortbildungsplanung == Mögliche Fortbildungsinhalte: * Erste Schritte mit den iPads (grundlegende Funktionen) * Digitalisieren und Bereitstellen von Unterrichtsmaterialien * Didaktisch arbeiten mit Lernapps (Erklärfilme und Lernvideos erstellen; Quizze und Lernabfragen erstellen und durchführen, Präsentationen erstellen und durchführen) * Interaktives und kollaboratives Arbeiten mit iPads * Vorbereitung interaktiver Aufgaben * iPad-Bildschirm zum Erklären übertragen * Austausch mit Eltern und Schüler:innen